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Verrechnung

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Verrechnung im Schiedsverfahren

Rechtsgebiet:
Verrechnung
Stichworte:
Verrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Haben die Parteien durch Schiedsklausel im Grundgeschäft oder Schiedsvertrag die Beurteilung der Verrechnungsforderung der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen, ist wie folgt zu differenzieren und zu erläutern:

Schiedsklausel

Schiedsklausel und Verrechnungsvariabilität

  • Anspruch kann, obwohl er unter eine Schiedsklausel fällt, auch vor einem staatlichen Gericht verrechnet werden
    • Vgl. Botschaft ZPO, BBl 2006, 7221 und 7400
  • Der Verrechnungsgegner kann sich seit Inkrafttreten der ZPO nicht mehr auf das Prozesshindernis der Schiedsklausel berufen (vor ZPO-Inkrafttreten Prozesshindernis bejaht. BGE 63 II 142)

Binnenschiedsgerichtsbarkeit

Schiedsgerichts-Kompetenz

  • Recht, die Verrechnungseinrede zu beurteilen, unabhängig davon, ob die Verrechnungsforderung unter die Schiedsvereinbarung fällt oder nicht
  • Recht, die Verrechnungseinrede zu prüfen, auch wenn für die Verrechnungsforderung eine andere Schiedsabrede oder Gerichtsstandsvereinbarung vorhanden ist
  • Ausnahmen (Unzuständigkeit des beurteilenden Schiedsgerichts)
    • Ausnahmefälle
      • Schiedsklausel sieht ein Fachgericht für die Verrechnungsforderung vor
      • Parteien haben für die Beurteilung der Hauptforderung ein beschleunigten Verfahrens mit kurzen Fristen vorgesehen, deren Einhaltung durch die Verrechnungsforderungs-Beurteilung verunmöglicht würde
    • Annahme eines impliziten Verrechnungsausschlusses
    • Alternative: expliziter Verrechnungsverzicht durch die Parteien

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

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