Achtsames Vorgehen
- Um die Verrechnungs- und die Hauptforderung zum Erlöschen zu bringen, sollte auf folgendes geachtet werden
- Prozessual kohärente Behandlung der materiellen Doppelwirkung
- Vermeidung zweier widersprüchlicher Urteile
- Vermeidung, die Verrechnungsforderung in einem zweiten Prozess wieder in voller Höhe geltend machen zu müssen, obwohl sie im ersten Prozess erfolgreich genutzt wurde, die Verurteilung zur Zahlung der Hauptforderung abzuwenden
Prozessziel
- Zur Vermeidung sich widersprechender Entscheide sollte sich die Rechtskraft des Urteils im Verrechnungsfalle auch auf das Bestehen oder Nichtbestehen der Verrechnungsforderung erstrecken
Verschiedene Richter – verschiedene Entscheide
- Bei zwei vor verschiedenen Richtern rechtshängigen Forderungen besteht die Gefahr widersprüchlicher Urteile
- Verfahrensaussetzung bis zum Entscheid über die Verrechnungsforderung löst das Problem meistens nicht
- Jeder der beiden angerufenen Richter muss sich für ein Leistungsurteil mit beiden Forderungen und mit der Gültigkeit oder Nichtgültigkeit der Verrechnung befassen
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