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Verrechnung

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Klagbarkeit

Rechtsgebiet:
Verrechnung
Stichworte:
Verrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verrechnungsforderung, d.h. die Eigenforderung des Verrechnenden, hat klagbar zu sein:

Grundsatz

Klagbarkeitserfordernis bei der Verrechnungsforderung

  • Vorausgesetzt wird die bedingungsfreie Klagbarkeit der Verrechnungsforderung (=   bedingungslose Durchsetzbarkeit)
  • Verjährte Eigenforderungen gelten nicht als (aktiv) verrechenbar
    • Ausnahme
      • Eine verjährte Forderung kann dann zur Verrechnung gebracht werden, „wenn sie zur Zeit, wo sie mit der andern Forderung verrechnet werden konnte, noch nicht verjährt war (OR 120 Abs. 3)

Kein Klagbarkeitserfordernis bei der Hauptforderung

  • Es ist nicht erforderlich, dass Hauptforderung auch klagefähig ist

Differenzierung

  • Der Verrechnende kann sogar eine Naturalforderung des Verrechnungsgegners mit seiner klagbaren Eigenforderung kompensieren

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