Konkurs des Mieters
- Keine automatische Vertragsauflösung
- OR 266h I: Angemessene Frist des Vermieters an Mieter zur Sicherstellung der künftigen Mietzinse
OR 266h II: Recht des Vermieters auf fristlose Kündigung bei Nichtleistung der Sicherheit
Konkurs des Vermieters
- Keine automatische Vertragsauflösung
Weiterführende Informationen:
Vermieterkonkurs | www.vermieterkonkurs.ch
- OR 261 I: Das Mietverhältnis geht bei Veräusserung des Eigentums an der Sache auf den Erwerber über.
- OR 261 II: Ausserordentliches Kündigungsrecht wie folgt:
- Kündigung auf den nächsten gesetzlichen Termin bei Wohn- und Geschäftsräumen bei dringenden Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte (lit. a);
- Kündigung auf den nächsten gesetzlichen Termin bei anderen Sachen, wenn der Mietvertrag keine frühere Auflösung ermöglicht (lit. b).
Weiterführende Informationen:
Mietvertragskündigung | www.mietvertragskuendingung.ch
- Ausschluss von SchKG 211 II: Gemäss Bundesgericht bewirkt die Spezialnorm von OR 261 I (= zwingender Eintritt des Erwerbers des Mietobjektes in das Mietverhältnis) einen zwingenden Ausschluss des Vertragseintrittserklärungsrechts der Konkursverwaltung von SchKG 211 II; das Mietvertragsertragsverhältnis dauert von Gesetzes wegen fort (BGE 127 III 273, 276).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.