LAWINFO

Verzugszins

QR Code

Verfalltag

Rechtsgebiet:
Verzugszins
Stichworte:
Verzugszins
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei einem Verfalltagsgeschäft gerät der Schuldner mit Ablauf eines bestimmten Datums automatisch in Verzug. Dies setzt eine entsprechende Vereinbarung der Parteien voraus und ergibt sich selten aus der Natur des Geschäfts.

Vereinbaren die Parteien einen bestimmten Tag, bis zu welchem der Schuldner die Zahlung zu erbringen hat, liegt ein Verfalltagsgeschäft vor. Der Schuldner kommt mit Ablauf dieses Tages automatisch in Verzug, wenn er nicht zahlt. Eine Mahnung ist nicht notwendig. Mit Ablauf des Verfalltages ist der Schuldner verzugszinspflichtig.

Hinweis:

Ein Verfalltagsgeschäft darf nicht leichthin angenommen werden. Der Verfalltag muss genügend bestimmt und für den Schuldner erkennbar sein.

Beispiel:

Der Mietzins ist im Voraus bis spätestens am 1. des Monats zu leisten. Der 1. des Monats ist in diesem Fall ein Verfalltag. Zahlt der Mieter nicht bis zu diesem Tag, ist er ab dem 2. des Monats in Verzug.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.