Der Verzugszinsbetrag ist die Summe des Verzugszinses während einer bestimmten Zeitspanne. Zur Berechnung des Verzugszinsbetrages wird eine einfache Formel verwendet. Es ist bei der Zinsberechnung ganz allgemein üblich, von 360 Tagen pro Jahr auszugehen.
Die Formel lautet:
K x p x t
——————————
100 x 360
K = Kapital (Forderungsbetrag); p = Zinssatz; t = Anzahl Zinstage; x = mal
Beispiele:
a) Der Verzugszins auf CHF 100.– bei einem Zinssatz von 5 % während eines ganzen Jahres beträgt somit CHF 5.–.
b) Bei einer Forderung von CHF 200.– über zwei Jahre bei einem Zinssatz von 5 % und einer Teilzahlung von CHF 100.– genau nach einem Jahr, beläuft sich der Verzugszinsbetrag auf CHF 10.– für das erste Jahr und CHF 5.– für das zweite Jahr, also Total CHF 15.–.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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