Bezeichnung in Englisch
- Drag along
- take along
- Follow me over
Begriff
- Mitverkaufspflicht = Recht eines Aktionärs, dass der Mitaktionär bzw. die Minderheitsaktionäre zu den gleichen Konditionen ebenfalls verkaufen
Anlass
- Share deal
Ziele
- Mitverkauf durch Mitaktionäre
- Bündelung der Aktien beim Aktienkäufer
- Verhinderung des Aktienverkaufs der Minderheitsaktionäre an einen Dritten
Motiv
- Bessere Verkäuflichkeit der eigenen Aktien
- Grössere Flexibilität für Mehrheitsaktionäre beim Verkauf von Kontroll-Mehrheiten
Regelungsgrundlage
- Aktionärbindungsvertrag
- Sonstiger Vertrag
Fazit
- Sinnvolle Regelungsvariante bei Koordination der Aktionärsrechte
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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