Verkaufsrecht = Recht (nicht aber die Pflicht) des Berechtigten, die vereinbarte Anzahl Aktien zu einem festgelegten Preis während des verabredeten Zeitraums (Ausübungsfrist) oder am festgelegten Zeitpunkt (Ausübungstermin) zu verkaufen
Kaufverpflichtung = Pflicht des Belasteten, die vereinbarte Anzahl Aktien zum bestimmten Preis zu erwerben
Anlass
Share deal
Ziele
Koordination des Aktienbesitzes
Gleichzeitige Regelung von Call und Put Option
Motiv
Minderheitenschutz
Ausstiegssicherung des Aktionärs
Regelungsgrundlage
Aktionärbindungsvertrag
Sonstiger Vertrag
Fazit
Sinnvolle Regelungsvariante bei Koordination der Aktionärsrechte
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