Das Vorkaufsrecht an Aktien im Kurzüberblick:
Verbreitung
- Familienunternehmen (Abwehr von Familienfremden / Konsolidierung Familienbesitz)
- KMU (Vermeidung Streubesitz)
- Mitarbeiterbeteiligungen (Rücknahme von Mitarbeitern, die Unternehmen verlassen haben)
Vorkaufsvertrag
- Vereinbarung meistens in Aktionärbindungsvertrag (ABV)
- Spezieller Vorkaufsvertrag
Kaufpreis
- Nicht zwingendes Element des Vorkaufsvertrages
- Ohne Kaufpreisfestlegung
- = Unlimitiertes Vorkaufsrecht
- Erwerb zu Preis und Bedingungen eines Dritten
- Mit Kaufpreisfestlegung
- = limitiertes Vorkaufsrecht
- Erwerb zu den Konditionen gemäss Vorkaufsvereinbarung
Umschreibung des Vorkaufsfalls
- Bei Aktien-Vorkaufsrechten wird der Vorkaufsfall häufig individuell umschrieben
Verletzung des Vorkaufsvertrages
- Bindungswirkung nur unter den Vorkaufsvertrags-Parteien (inter partes), im Gegensatz zu dem im Grundbuch vorgemerkten Vorkaufsrecht bei Grundstücken
- Verletzung des Vorkaufsvertrages durch Veräusserung an einen Dritten
- Keine Herausgabepflicht des Dritterwerbers (Gutglaubensschutz)
- Schadenersatzpflicht des vertragsverletzenden Vorkaufsverpflichteten
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