Das Lauterkeitsrecht (UWG) bezweckt die Gewährleistung des lauteren und unverfälschten Wettbewerbs im Interesse aller Beteiligten.
Als Wettbewerbsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, welches staatliche Eingriffe zur Sicherstellung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs zum Gegenstand hat.