Die Möglichkeiten des Gläubigers werden bestimmt durch seine Stellung, seine rechtliche Einordnung und das Verhalten des Schuldners bzw. dessen Stellung:
Schuldnerische Unternehmen
- Schuldner im Handelsregister eingetragen
- Betreibung auf Konkurs
- Ev. Betreibung auf Pfandverwertung
- auf Gläubigervorschlag hin: Aussergerichtlicher Nachlassvertrag
- Nachlassstundungsgesuch
- Konkursaufschub
- Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen
- Betreibung auf Pfändung
- Ev. Betreibung auf Pfandverwertung
- auf Gläubigervorschlag hin: Aussergerichtlicher Nachlassvertrag
- Nachlassstundung
Schuldnerische Privatpersonen
- Betreibung auf Pfändung
- Ev. Betreibung auf Pfandverwertung
- Auf Gläubigervorschlag hin:
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Einvernehmliche private Schuldenbereinigung
- Privatsanierung
- Aussergerichtlicher Nachlassvertrag
- als Erbe: Ausschlagung
- als ehemaliger Gesellschafter einer Personengesellschaft: Klage aus Gläubigerverlust gegenüber der konkursiten Personengesellschaft
Die einzelnen Interventionsmassnahmen (ohne Betreibung auf Pfändung oder Konkurs) werden nachfolgend abgehandelt.
Weiterführende Informationen
- Konkursaufschub oder Nachlassstundung
- Konkursuafschub
- Konkurseröffnung
- Unternehmenskonkurs
- Privatkonkurs | privatkonkurs.ch
- Nachlassvertragsarten | nachlassvertragsarten.ch
- ZAHLUNGSEINSTELLUNG
- Zahlungsverzug ohne Nachsicht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.