Die Möglichkeiten des Gläubigers werden bestimmt durch seine Stellung, seine rechtliche Einordnung und das Verhalten des Schuldners bzw. dessen Stellung:
Schuldnerische Unternehmen
- Schuldner im Handelsregister eingetragen
- Betreibung auf Konkurs
- Ev. Betreibung auf Pfandverwertung
- auf Gläubigervorschlag hin: Aussergerichtlicher Nachlassvertrag
- Nachlassstundungsgesuch
- Konkursaufschub
- Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen
- Betreibung auf Pfändung
- Ev. Betreibung auf Pfandverwertung
- auf Gläubigervorschlag hin: Aussergerichtlicher Nachlassvertrag
- Nachlassstundung
Schuldnerische Privatpersonen
- Betreibung auf Pfändung
- Ev. Betreibung auf Pfandverwertung
- Auf Gläubigervorschlag hin:
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Einvernehmliche private Schuldenbereinigung
- Privatsanierung
- Aussergerichtlicher Nachlassvertrag
- als Erbe: Ausschlagung
- als ehemaliger Gesellschafter einer Personengesellschaft: Klage aus Gläubigerverlust gegenüber der konkursiten Personengesellschaft
Die einzelnen Interventionsmassnahmen (ohne Betreibung auf Pfändung oder Konkurs) werden nachfolgend abgehandelt.
Weiterführende Informationen
- Konkursaufschub oder Nachlassstundung
- Konkursuafschub
- Konkurseröffnung
- Unternehmenskonkurs
- Privatkonkurs | privatkonkurs.ch
- Nachlassvertragsarten | nachlassvertragsarten.ch
- ZAHLUNGSEINSTELLUNG
- Zahlungsverzug ohne Nachsicht
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