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Personelle Voraussetzungen |
natürliche und juristische Personen |
Sachliche Voraussetzungen |
Urkunde betreffend Insolvenzerklärung |
Begehren |
Schuldner |
Adressat |
Konkursrichter |
Rechtsnatur |
freiwilliger Akt des Schuldners |
Rechtsgrundlage |
SchKG 191 Abs. 1 |
Wirkung 1 |
Rechtswohltat, in dem der Schuldner nicht mehr mit einzelnen Betreibungen (Einzelexekutionen), sondern in einer Gesamtauseinandersetzung mit seinen Gläubiger konfrontiert wird (Generalexekution) |
Wirkung 2 |
- Konkurseröffnung
- Durchführung des Konkurs
- ev. Konkurseinstellung mangels Aktiven
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Gläubigeraspekt |
Generalexekution
- Forderungsanmeldung, ev. Eigentumsansprache
- Gläubigerrechte
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Weiterführende Informationen
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