Personelle Voraussetzungen | jeder Schuldner |
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Sachliche Voraussetzungen | Aussicht auf Sanierung / mehr Erfolg als im Konkurs |
Begehren | Schuldner oder Gläubiger |
Adressat | Nachlassrichter |
Rechtsnatur | freiwilliger Akt des Schuldners, sofern Ueberschuldung vorliegt: Pflicht |
Rechtsgrundlage | SchKG 293 Abs. 2 |
Wirkung 1 | Rechtswohltat, in dem der Schuldner nicht mehr mit einzelnen Betreibungen (Einzelexekutionen), sondern in einer Gesamtauseinandersetzung mit seinen Gläubiger konfrontiert wird (Generalexekution) |
Wirkung 2 | Stundung (abgesehen von Ausnahmen)
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Wirkung 3 | Teilerlass der nicht privilegierten Forderungen durch Bestätigung des Nachlassvertrages, gegen den Willen der nicht zustimmenden Gläubiger |
Gläubigeraspekt |
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Weiterführende Informationen
- Nachlassstundung | nachlassstundung.ch
- Konkursaufschub oder Nachlassstundung
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