Rechtswohltat, in dem der Schuldner nicht mehr mit einzelnen Betreibungen (Einzelexekutionen), sondern in einer Gesamtauseinandersetzung mit seinen Gläubiger konfrontiert wird (Generalexekution)
Wirkung 2
Stundung (abgesehen von Ausnahmen)
für Bestandesaufnahme durch Sachwalter
für Ausarbeitung des Nachlassvertrages
Stundungsvergleich
Prozentvergleich
Liquidationsvergleich
für Zustimmungsverfahren
Wirkung 3
Teilerlass der nicht privilegierten Forderungen durch Bestätigung des Nachlassvertrages, gegen den Willen der nicht zustimmenden Gläubiger
Gläubigeraspekt
Verlust des Druckmittels gegenüber nicht konkursbereitem Schuldner
Verlust der Chance bei schnellerem Handeln eine Volldekkung der eigenen Forderung zu erzielen
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