Die schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das Verfahren vor den kantonalen Instanzen für: streitige Zivilsachen, gerichtliche Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, gerichtliche Angelegenheiten des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, die Schiedsgerichtsbarkeit, die internationalen Verhältnisse und die Organisation der Gerichte und der Schlichtungsbehörden.
Das Zivilprozessrecht bestimmt die Grundsätze des Prozessierens vor staatlichen Gerichten, die Institutionen und Verfahren sowie den Ablauf des Zivilprozesses gemäss ZPO und BGG, wobei die Schnittstellen zu anderen Materien wie zum Internationalen Zivilprozessrecht (IZPR) oder dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) zu berücksichtigen sind und die Prozessanalytik, die Prozessstrategie, die Prozesstaktik und die Suche nach gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichslösungen nie ausser Acht gelassen werden dürfen