- Schuldbefreiung des bisherigen Schuldners aufgrund eines Rechtsgeschäfts
- Uebernahme eines Gegenstandes (zB Immobilie) oder eines Vermögens, mit dem eine Schuld des Veräusserers verknüpft ist und dessen Veräusserung nur vollzogen werden kann, wenn der bisherige Schuldner von seiner Schuldpflicht befreit wird
- Schuldbefreiung des bisherigen Schuldners als lebzeitige Zuwendung
- Schuldbefreiung des bisherigen Schuldners als letztwillige Zuwendung
- Schuldbefreiung des bisherigen Schuldners aus Sanierungsgründen
» Weiterführende Informationen zu Motive Schuldübertragung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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