Teil 5 – Retrozessionen
Einleitung
Im Vorartikel (Teil 4) wurde kurz dargelegt, welches die Situation eines Besitzers eines Strukturierten Produkts im Bankenumstrukturierungsprozess sein könnte. Gegenstand dieses Artikels ist der Dauerbrenner „Retrozession“.
Definition der Retrozession
Retrozessionen sind Geldzahlungen im Dreiparteienverhältnis „Kunde-Vermögensverwalter-Bank“, um Vermittlung, Bestand und Erweiterung der Kundenbeziehung zu belohnen.
Weiterführende Informationen
- Überblick-Schema
- Begriff „Retrozession“
Rechtslage
Der Vermögensverwalter (auch Bank) ist gestützt auf die auftragsrechtliche Abrechnungs- und Ablieferungspflicht von OR 400 Abs. 1 verpflichtet, dem Anlagekunden die aufgrund des Vermögensverwaltungsmandates erhalten Retrozessionen abzurechnen und abzuliefern.
Weiterführende Informationen
- Webinfo
- Rechtsprechung
- BGE 132 III 466 ff.
- BGE 132 III 460 | relevancy.bger.ch
- Rechtsprechungsüberblick
- BGE 132 III 466 ff.
Laufende Bankbeziehung
Ist im Zeitpunkt der Bankenumstrukturierung der betreffende Vermögensberatungs- oder Vermögensverwaltungsaufrag laufend, gehen die Abrechnungs- und Ablieferungspflichten der übertragenden auf die übernehmende Bank über. Vorbehalten bleiben natürlich vertragliche Veränderungen wie gültige Voraus-Retrozessionsverzichte o.ä., die vor oder nach der Bankenumstrukturierung vom Bankkunden eingegangen wurden.
Beendete Bankbeziehung
Wurde dagegen die Bankbeziehung zur übertragenden Bank vor der Umstrukturierung beendet, wird im Vermögensübertragungsvertrag wohl kaum eine Geschäftsbeziehung mehr ausgewiesen werden.
Abklärungsobliegenheit
Will der Bankkunde seine Retrozessions-Ablieferungsansprüche nach einer Bankenumstrukturierung rechtlich geltend machen, sollte er abklären, welchen Banken-Rechtsträger nun die Ablieferungspflicht trifft. Massgebend ist der individuell konkrete Einzelfall.
Zwischenfazit
Der Retrozessionsgläubiger wird für den Fall, dass er seine Ansprüche in der bereits etwas betagten Sache geltend machen will, mit Vorteil die Person des Ablieferungspflichtigen genau abklären. Zu Fragen, wie in einem bereits hängigen Prozess auf die Umstrukturierung zu reagieren ist, wird im nächsten Artikel (Teil 6) informiert.
Folgende Artikel werden in nächster Zeit zum Thema Bank auf law-news.ch publiziert:
- Allgemeines – Der Restrukturierung folgt die Umstrukturierung
- Parteiwechsel / zwei Bankenpartner bei internationaler Ausrichtung?
- Products and Services
- Strukturierte Produkte
- Retrozessionen
- Hängige Prozesse
- Bankpost und Genehmigung / Bankgeheimnis
- Aktenlage / Datenschutz / Information
- Schlussbemerkungen
Weiterführende Informationen
Thumbnail-Photo: © Rupert Ganzer