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Retrozession

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Begriff Retrozession

Rechtsgebiet:
Retrozession
Stichworte:
Retrozession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Retrozessionen sind Leistungen (Geldzahlungen, Vergünstigungen oder Naturalleistungen), welche innerhalb eines Dreiparteienverhältnisses aufgrund einer (Retro-)Abrede vom Geber (zB Bank) an den Empfänger (zB Vermögensverwalter) erbracht werden, mit dem (Anreiz-)Ziel, diesen für die Vermittlung, die Aufrechterhaltung und die Erweiterung des Kundenverhältnisses zu belohnen.

Synonyme:

  • Retrokommission
  • Retro bzw. Retros
  • Verdeckte Provision
  • Vertriebsprovision
  • Vertriebsentschädigung
  • Bestandskommission
  • Bestandespflegekommission
  • Zuführungsprovision
  • Treueprämie
  • Weitervergütung
  • Rückvergütung
  • Returned commissions
  • Sales fee
  • Kick-back
  • Finder‘s fee
  • Volume discount
  • Soft commissions
  • Soft money
  • Soft dollars

In der von anglozismen getriebenen Finanzbranche sind die englisch-sprachigen Termini ebenso gängig wie der Hauptbegriff „Retrozession“.

Der Begriff „Retrozession“ insofern nicht korrekt, als nicht eine Leistung an den Leistungserbringer teil-rückerstattet, sondern an einen Dritten erbracht wird.

Legaldefinition?

Eine Legaldefinition des Gesetzgebers fehlt.

Definition der Rechtsprechung

In der Rechtsprechung werden vor allem die beiden Begriffe „Retrozession“ oder „Kick-back“ verwendet.

Begriffsumschreibung in BGE 132 III 460, Erw. 4, insbeso 463

„… In der Bankbranche wird unter Retrozession der Vorgang bezeichnet, dass eine Bank gestützt auf eine entsprechende Vereinbarung einem Dritten (insbesondere einem Vermittler im Vermögensverwaltungs- und Kapitalanlagegeschäft) einen Anteil einer vereinnahmten Kommission weitergibt (…). …“.

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