Beim Vertraglichen Anlagefonds sind zum Schutze der Anleger zu beachtenden Aspekte stichwortweise – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Folgenden:
- Aufklärungspflicht
- als Effektenhändler? Hinweispflicht auf allf. Interessenkonflikte
- aus Anlageberatung
- Beratung
- Treuepflicht aus Auftrag
- Sorgfaltspflicht aus Auftrag
- Risikoprofil des Anlegers
- Protokollierungspflicht
- Prospekthaftung
- Informationspflicht bei strukturierten Produkten?
- Emittentenrisiko / Bonitäts- bzw. Ausfallrisiko
- Warnpflicht bei sich nachträglich abzeichnenden Gefahren, nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Retrozessionen (Rückvergütungen oder kick-backs)