Die Anmeldung von Kurzarbeit für die Arbeitnehmer als Folge des Coronavirus steht auch Anwaltskanzleien offen.
Wir andere Unternehmen sollten sie auch die aktuellen Hinweise des seco und des AWA betreffend Kurzarbeit als Folge des Coronavirus beachten.
Zu den Informationen von seco:
Zu den Informationen des AWA:
Weiterführende Informationen:
- Vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen
- Notstand-Ausrufung und Mobilisierung der Armee
- Empfehlungen zum öffentlichen Verkehr
- COVID-19-Verordnung 1
- Bundesamt für Gesundheit
- Home Office Tätigkeit
- Arbeitgeberfürsorge + Gesundheitsschutz
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Höhere Gewalt (Force majeure)
- Reisewarnungen
- Bundesratsempfehlung, von Reisen ins Ausland abzusehen (aber: Keine Reisewarnung!)
- Vertragliche Leistungsstörungen
- Überbrückungskredit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam