Anfangs Woche haben die Verwaltungsdelegationen beider Räte beschlossen, die laufende Session – nach anfänglicher Durchhalteparole – angesichts der rapiden Lageverschlechterung abzubrechen.
Wann das Parlament wieder zusammenkommen wird, hängt vom Verlauf der Corona-Pandemie ab.
Zur Zeit unklar ist, ob die für 4./5. Mai 2020 anberaumte zweitägige Sondersession durchgeführt werden kann. Die nächste reguläre dreiwöchige Session soll anfangs Juni 2020 beginnen.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Anmerkung der Redaktion
Solange der Parlamentsbetrieb ruht, wird LAWNEWS die Berichterstattung zu Gesetzgebungsverfahren des Bundesparlaments aussetzen.
Weiterführende Informationen:
- Vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen
- Notstand-Ausrufung und Mobilisierung der Armee
- Empfehlungen zum öffentlichen Verkehr
- COVID-19-Verordnung 1
- Bundesamt für Gesundheit
- Home Office Tätigkeit
- Arbeitgeberfürsorge + Gesundheitsschutz
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Höhere Gewalt (Force majeure)
- Reisewarnungen
- Bundesratsempfehlung, von Reisen ins Ausland abzusehen (aber: Keine Reisewarnung!)
- Vertragliche Leistungsstörungen
- Überbrückungskredit