Das EJPD hat am 25.03.2020 darüber informiert, dass die Einreisebeschränkungen auf alle Schengen-Staaten ausgedehnt worden seien. Diese Massnahme solle den Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus weiter verstärken.
Am 24.03.2020, 24 Uhr, sind verschärfte Einreisevoraussetzungen auch gegenüber Flügen aus sämtlichen verbleibenden Schengen-Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein in Kraft getreten. Neu unterlägen damit alle Flüge aus dem Ausland denselben Einreisekontrollen.
Weiterhin erlaubt sei die Einreise von:
- Schweizer Bürgern und Bürgern aus dem Fürstentum Liechtenstein
- Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz
- Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen oder sich in einer Situation absoluter Notwendigkeit befinden.
Zulässig sei weiterhin der Transit- und der Warenverkehr.
Gemäss Freizügigkeitsabkommen seien die assoziierten Staaten berechtigt, die Personenfreizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit einzuschränken.
Die Ausdehnung der Einreisebeschränkungen auf alle EU/EFTA-Mitgliedstaaten trage dem Prinzip der Gleichbehandlung Rechnung und entspreche der COVID-19-Verordnung.
Weiterführende Informationen:
- Weisung Einreisestopp
- Ausdehnung Grenzkontrollen und keine Ausstellung mehr von Visa
- Steuererleichterungen
- Verlängerung der Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren
- Vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen
- Notstand-Ausrufung und Mobilisierung der Armee
- Empfehlungen zum öffentlichen Verkehr
- COVID-19-Verordnung 1
- Bundesamt für Gesundheit
- Home Office Tätigkeit
- Arbeitgeberfürsorge + Gesundheitsschutz
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Höhere Gewalt (Force majeure)
- Reisewarnungen
- Bundesratsempfehlung, von Reisen ins Ausland abzusehen (aber: Keine Reisewarnung!)
- Vertragliche Leistungsstörungen
- Überbrückungskredit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam