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Asylrecht / Migrationsrecht

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Coronavirus (COVID-19): Schweiz dehnt Grenzkontrollen auf alle Schengen-Staaten aus

Datum:
26.03.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Asylrecht / Migrationsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Schengen-Staaten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das EJPD hat am 25.03.2020 darüber informiert, dass die Einreisebeschränkungen auf alle Schengen-Staaten ausgedehnt worden seien. Diese Massnahme solle den Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus weiter verstärken.

Erinnerlich hat der Bundesrat am 16.03.2020 die Beschränkungen für die Einreise auf dem Landweg und für den Luftreiseverkehr aus Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Spanien und alle Nicht-Schengen-Staaten beschlossen.

Am 24.03.2020, 24 Uhr, sind verschärfte Einreisevoraussetzungen auch gegenüber Flügen aus sämtlichen verbleibenden Schengen-Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein in Kraft getreten. Neu unterlägen damit alle Flüge aus dem Ausland denselben Einreisekontrollen.

Weiterhin erlaubt sei die Einreise von:

  • Schweizer Bürgern und Bürgern aus dem Fürstentum Liechtenstein
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz
  • Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen oder sich in einer Situation absoluter Notwendigkeit befinden.

Zulässig sei weiterhin der Transit- und der Warenverkehr.

Gemäss Freizügigkeitsabkommen seien die assoziierten Staaten berechtigt, die Personenfreizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit einzuschränken.

Die Ausdehnung der Einreisebeschränkungen auf alle EU/EFTA-Mitgliedstaaten trage dem Prinzip der Gleichbehandlung Rechnung und entspreche der COVID-19-Verordnung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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