OR 725 / SchKG
Einleitung
Das Bundesamt für Justiz BJ prüft gegenwärtig weitere Massnahmen zu Gunsten von Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie existenziell bedroht sind.
Hiezu hat das Bundesamt für Justiz eine öffentliche Blitz-Konsultation durchgeführt, die bis FR 03.04.2020, 12 Uhr, befristet war.
Geplante Massnahmen
Gegenstand der geplanten zur Vernehmlassung verstellten Massnahmen sind:
- Erleichterungen für Unternehmen bei drohender Überschuldung
- Teilsistierung von OR 725 Abs. 2
- Anpassungen im Betreibungsrecht
- Verzicht auf Prüfung der Sanierungsfähigkeit durch das Nachlassgericht
- Verlängerung der Dauer der provisorischen Nachlassstundung
- Übergang zum Konkurs nach Ablauf einer Karenzfrist
- Auflösung von Dauerschuldverhältnissen
- Einführung einer neuen COVID-19-Stundung
Unsere BerichterstattungWir berichteten: |
Hier der Auszug: |
Vernehmlassungsergebnisse der öffentlichen Konsultation
Das Bundesamt für Justiz BJ hat am vergangenen Montag, den 06.04.2020, die eingegangenen Vernehmlassungs-Antworten publiziert:
Hier der Auszug: |
Stellungnahmen der öffentlichen Konsultation
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Man darf gespannt sein, welche Massnahmen der Bundesrat nun trifft. Wir werden Sie weiter informieren.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Weiterführende Informationen
- Überschuldung
- Nachlassverfahren
- Dauerschuldverhältnisse