Umfang und Dauer der vereinbarten Leistungen spielen bei Rechtsgeschäften eine zentrale Rolle. Es ist deshalb eine Unterteilung von Rechtsgeschäften in einmalige Austausch- und Dauerschuldverhältnisse angebracht:
Einmaliges Austauschverhältnis
Begriff
- Einmalige Austauschverhältnisse = Umfang der Leistung und zeitliche Dauer stehen in keinem Zusammenhang
Wirkung der Leistungserfüllung
- Vertrag ist durch Austausch der Leistungen beendet
Anwendungsbeispiel
- Kauf = Übergabe Geld gegen Ware
Dauerschuldverhältnis
Begriff
- Dauerschuldverhältnis = Umfang der Leistung hängt von zeitlicher Dauer ab
Wirkung der Leistungserfüllung
- Vertrag besteht auch nach Erfüllung einzelner Leistungen weiter
Beendigung
- Das Dauerschuldverhältnis kann folgendermassen enden
- Zeitablauf oder Kündigung
Anwendungsbeispiele
- Miete
- Pacht
- Darlehen
- Arbeitsvertrag
- Leasingverträge
- und weitere
Weiterführende Informationen
- Mietrecht
- Pachtvertrag
- Darlehen – Kreditedarlehen-kredite.ch
- Arbeitsvertrag
- Leasingvertrag
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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