LAWNEWS

Gesundheitsrecht

QR Code

Coronavirus: Reisefreiheit? CH-Ausreise-Lockerung – aber Einreisebedingungen im Zielland?

Datum:
11.06.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Ausreise, Einreise
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ferien im Ausland

Ausreise aus der Schweiz

Die Ausreise der Schweiz heraus ist möglich, ab:

Die 16 Schengen-Staaten sind:

  • Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Österreich, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Polen, Slowenien, Slowakei, Finnland, Norwegen, Island, Tschechien, Lettland und Littauen.

Einreise im Zielland

Zur Zeit lassen sich die Zielländer in drei Gruppen einteilen:

  • Solche, zu denen eine Hinreise jetzt schon oder ab einem bevorstehenden Zeitpunkt möglich ist (nachfolgende „Reisefreiheit“),
  • solche, bei den man bei der Einreise einer Quarantäne unterstellt wird („Hinreise, aber Quarantäne-Unterstellung“) und
  • die anderen Länder.

www.travelnews.ch hat folgende Möglichkeiten festgestellt:

  • Reisefreiheit
    • Belgien
      • EU/EFTA-Staatsangehörige können einreisen / Grenzkontrollen
    • Estland
      • Schengen-Staatsangehörige können einreisen
    • Island
      • Grenzöffnung am 15.06.2020 / Corona-Test oder Selbstquarantäne etc.
    • Kroatien
      • Offen für EU-/Schengen-Staatsangehörige / Einreisebestimmungen, v.a. Unterkunfts-Buchungsbestätigungen, auch für schweizer Reisende
    • Lettland
      • Offen für EU-/EFTA und UK-Bürger, auch also auch für Schweizer
    • Luxemburg
      • Einreise für EU-/Schengen-Bürger zulässig / Notrecht noch gültig bis 21.06.2020
    • Niederlande
      • Einreise für EU-/Schengen-Bürger erlaubt / Grenzkontrollen / Corona-und Gastronomie-Restriktionen abklären
    • Österreich
      • Einreisebeschränkungen aufgehoben (04.06.2020)
    • Portugal
      • Offen für EU-/Schengen-Bürger / Restriktionen auf portugiesischen Inseln (zB Madeira, Porto Santo etc.)
    • Serbien
      • Einreise möglich / Corona-Restriktionen abgeschafft / Staat empfiehlt Social Distancing
    • Seychellen
      • Einreise erlaubt, aber unter Vorlage eines max. 48 Stunden alten PCR-Covid-Tests
    • Schweden
      • Einreise möglich
    • Tansania
      • Reisende aus aller Welt dürfen einreisen / Social Distancing-Massnahmen im öffentlichem Raum
    • Zypern
      • Reisende aus Ländern mit niedrigem Infektionsrisiko (auch Schweizer) dürfen einreisen
  • Hinreise, aber Quarantäne-Unterstellung
    • Gambia
      • Einreise zulässig, aber zunächst in eine 14-tägige Quarantäne
    • Griechenland
      • Einreise möglich gegen Bekanntgabe Aufenthaltsort + 14-Tages-Quarantäne / Zufall-Coronatests möglich / Nachfrage empfehlenswert, v.a. auch für Athen und Thessaloniki
    • Grossbritannien (UK)
      • Einreise grundsätzlich erlaubt, aber 14-Tages-Quarantäne / Missachtung wird gebüsst (Pfund 1‘000)
    • Irland
      • Einreise ja, aber 14-Tages-Quarantäne
    • Jamaika
      • Einreise ab 15.06.2020 unter Bedingungen / Abklären
    • Kambodscha
      • Schweizer dürfen einreisen unter Bedingungen (1. Vorlage eines max. 72 Stunden alten COVID-Attests, 2. Gesundheitsversicherungsdeckung über USD 50‘000 und 3. 14-Tages-Quarantäne)
    • Rumänien
      • Einreise-Zulassung für EU-/Schengen-Staatsangehörige / Bürger aus Ländern mit mehr als 500 Coronavirus-Erkrankungen, also auch Schweizer, müssen in eine Quarantäne
    • Sambia
      • Einreise gestattet / alle Einreisenden müssen in eine 14-Tages-Quarantäne
    • Tadschikistan
      • Einreise erlaubt, aber Reisende, die sich zuvor mehr als 14 Tage in bestimmten Ländern, dazu zählt auch die Schweiz, aufgehalten haben, müssen in eine 14-tägige Quarantäne
    • Tunesien
      • Einreise erlaubt, aber Unterziehung einer 14-tägigen Quarantäne
    • Uganda
      • Einreise gestattet / alle Reisenden müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen
  • Andere Reiseländer
    • > Details vide www.travelnews.ch
      • Ägypten, Albanien, Antigua Bay und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Brasilien, Bulgarien, Cayman Islands, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Färör-Inseln, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Hong Kong, Indien, Indonesien, Israel, Japan, Kanada, Kapverden, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Kosovo, Kuba, Laos, Libanon, Malediven, Malta, Marokko, Mauritius, Mexiko, Mongolei, Montenegro, Myanmar, Namibia, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Polen, Puerto Rico, Russland, Saint Lucia, Senegal, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Südkorea, Thailand, Trinidad & Tobago, Tschechien, Tunesien, Turkmenistan, Türkei, Turks & Caicos, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Vietnam

Quelle: www.travelnews.ch
Ohne Gewähr / s.e.&o.

Rückreise-Möglichkeit

Derzeit häufen sich die Meldungen, wonach Reisende vom Reiseziel im Ausland nicht mehr in ihren Herkunftsstaat abreisen dürfen.

Beispiel Abreisebeschränkungen:

  • Ibiza

Beispiel Einreisebeschränkungen von Italien in die Schweiz:

Tägliche Änderungen

Zur Stützung der eigenen Tourismus-Branche öffnen andere Staaten früher als geplant oder mitgeteilt ihre Grenzen.

Die Planung von Auslandreisen und Auslandferien erfordert derzeit eine akribische Auseinandersetzung mit den aktuellen Bedingungen von Hinreise, Aufenthalt und Rückreise.

Tourismusangebot vor Ort

Wie bereits früher berichtet, ist nicht nur die Einreisezulässigkeit entscheidend, sondern auch das Beherbergungs– und Bewirtungsangebot vor Ort:

  • Sind die Hotels, Restaurants und Bars geöffnet?
  • Ladenöffnungszeiten?
  • Öffnung der Kulturstätten und Museen?
  • Rundreiseangebote?
  • usw.

Es ist letztlich nicht erstrebenwert, im schönen Zielland nur im Hotel zu sitzen, wenig Vergnügungsangebote zu haben und sich im öffentlichen Raum aufzuhalten, der von einer bedrückenden Stimmung geprägt ist. Ferien und Erholungsziel verlangen besseres.

Social Distancing vor Ort

Unseres Erachtens sind auch wichtig:

  • Abstandsvorgaben der Regierung
  • Abstandsverhalten allgemein vor Ort
  • Publikumsverhalten vor Ort (wieder Parties, Gruppenansammlungen, keine Distanz-Respekt).

Detailinformationen bei travelnews.ch

Wer die Bedingungen für Einreise und Bewegungsfreiheit im Zielland en Detail prüfen will, findet weiterführende Informationen unter:

Fazit

Es empfiehlt sich ein Anforderungs-Katalog aufzustellen:

  • Reise- und Erholungs-Wünsche am Reiseziel
  • Vorkehren für einen Pandemie-Risikominimierung

Wichtige Kriterien dürften sein:

*) manchmal etwas vorsichtiger/kritischer als die Reisewarnungen der Schweiz

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Weiterführende Informationen / Linktipps

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.