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Asylrecht / Migrationsrecht

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Coronavirus: Ausnahmeregelung für Flugverkehr zwischen der Schweiz, dem Vereinigten Königreich (UK) und Südafrika

Datum:
24.12.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Asylrecht / Migrationsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Flugverkehr, Grossbritannien, UK
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mutierte Form des Coronavirus

Die Rückreise von Personen, die im Vereinigten Königreich (UK) oder in Südafrika wohnhaft sind und sich derzeit in der Schweiz aufhalten, sowie für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern aufhalten, wird neu ab 24.12.2020 ermöglicht.

Es gelten dabei die bekannten Schutz- und Quarantäne-Auflagen.

Im Einzelnen

  • Ausgangslage
  • Ausreisen in das Vereinigte Königreich (UK) und nach Südafrika
    • Von der Schweiz ausgehende Flüge dienen grundsätzlich für die Rückreise für im Vereinigten Königreich (UK) oder in Südafrika wohnhafte Personen, welche sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Schweiz befinden
    • Es gelten besondere Schutzmassnahmen für
      • Quarantäne
      • Transport an die Flughäfen (Spezialtransfer unter Aufsicht des BAG)
      • Durchführung der Flüge durch die Fluggesellschaften
  • Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (UK) und Südafrika
    • Bei der Einreise in die Schweiz besteht ein Einschleppungsrisiko aus diesen beiden Ländern für die mutierte Form des Corona-Virus:
      • Flüge in die Schweiz bedürfen der vorgängigen Ausnahmebewilligung des BAZL
    • Als Passagiere dürfen ausschliesslich folgende Personen befördert werden:
      • Schweizer Staatsangehörige (inkl. Staatsangehörige aus Liechtenstein)
      • Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines Visums D der Schweiz
      • Inhaber eines von einer Schweizer Vertretung ausgestellten «Laisser-passer» », die die bisher geltenden Einreisevoraussetzungen erfüllen
    • Die Fluggesellschaften sollen ihre Passagiere mit Durchsagen während des Fluges darauf hinweisen, dass nach Ankunft die schweizerischen Quarantäneregeln einzuhalten seien
    • Reisende sollen sich für die Flug-Durchführungsabklärung direkt an die Fluggesellschaft wenden

Mutated form of the coronavirus

The return journey of persons residing in the United Kingdom (UK) or South Africa (SA) and currently staying in Switzerland, as well as for persons residing in Switzerland and currently staying in the two countries, will now be possible from 24.12.2020 onwards.

The familiar protection and quarantine requirements apply.

  • Departures to the United Kingdom (UK) and South Africa (SA)
    • Flights departing from Switzerland are in principle for the return journey for persons residing in the United Kingdom (UK) or in South Africa who are currently in Switzerland
    • Special protective measures apply for
      • Quarantine
      • Transport to airports (special transfer under the supervision of the FOPH)
      • Implementation of flights by the airlines
  • Arrivals from the United Kingdom (UK) and South Africa (SA)
    • There is a risk of introduction of the mutated form of the corona virus from these two countries when entering Switzerland:
      • Flights to Switzerland require prior exceptional approval from the FOCA
    • Only the following persons may be carried as passengers:
      • Swiss nationals (incl. nationals of Liechtenstein)
      • Holders of a residence permit or a visa D issued by Switzerland
      • Holders of a «Laisser-passer» » issued by a Swiss representation who fulfil the entry requirements currently in force
    • The airlines should make in-flight announcements informing their passengers that they must comply with Swiss quarantine regulations upon arrival
    • Travellers should contact the airline directly for clarification of flight implementation.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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