Sie befinden sich: Home » Coronavirus: Aufhebung der letzten Einreisebeschränkungen per 02.05.2022
Das EJPD führt per 02.05.2022 keine Staaten oder Regionen mehr auf seiner Corona-Risikoliste:
- Übergang zu den ordentlichen Einreisebestimmungen
- Ab diesem Zeitpunkt ist es wieder möglich, zu den ordentlichen Einreisebestimmungen in die Schweiz einzureisen.
- Entfallen von Impf- oder Genesungsnachweis bei der Einreise in die Schweiz
- Reisende müssen bei der Einreise in die Schweiz keinen Impf- oder Genesungsnachweis mehr erbringen.
Damit trägt das EJPD der allgemein positiven epidemiologischen Entwicklung Rechnung.
Weiterführende Informationen
- Am 31.03.2022 beschlossene Massnahmenaufhebungen (per 01.04.2022)
- Am 16.02.2022 beschlossene Massnahmenaufhebungen (per 17.02.2022 + per 31.03.2022)
- Am 03.02.2022 beschlossene Lockerungen
- Am 12.01.2022 beschlossene Massnahmen
- Am 17.12.2021 beschlossene Massnahmen
- Am 03.12.2021 beschlossene Massnahmen
- Einreise
- Home-Office-Arbeit / Kosten
- Lohnfortzahlungspflicht
- Coronavirus-Massnahmen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
LAWMEDIA Redaktion
Artikel der LAWMEDIA Redaktion.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.