Das EJPD führt per 02.05.2022 keine Staaten oder Regionen mehr auf seiner Corona-Risikoliste:
- Übergang zu den ordentlichen Einreisebestimmungen
- Ab diesem Zeitpunkt ist es wieder möglich, zu den ordentlichen Einreisebestimmungen in die Schweiz einzureisen.
- Entfallen von Impf- oder Genesungsnachweis bei der Einreise in die Schweiz
- Reisende müssen bei der Einreise in die Schweiz keinen Impf- oder Genesungsnachweis mehr erbringen.
Damit trägt das EJPD der allgemein positiven epidemiologischen Entwicklung Rechnung.
Weiterführende Informationen
- Am 31.03.2022 beschlossene Massnahmenaufhebungen (per 01.04.2022)
- Am 16.02.2022 beschlossene Massnahmenaufhebungen (per 17.02.2022 + per 31.03.2022)
- Am 03.02.2022 beschlossene Lockerungen
- Am 12.01.2022 beschlossene Massnahmen
- Am 17.12.2021 beschlossene Massnahmen
- Am 03.12.2021 beschlossene Massnahmen
- Einreise
- Home-Office-Arbeit / Kosten
- Lohnfortzahlungspflicht
- Coronavirus-Massnahmen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam