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COVID-19-Solidarbürgschaftskredite: BR verabschiedet Zwischenbericht

Datum:
30.11.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite, Vertrag / Vertragsrecht, Wirtschaft
Thema:
COVID-19-Solidarbürgschaftskredite
Stichworte:
Bürgschaften, COVID-19, Darlehen, Kredite, Solidarbürgschaftskredite, Zwischenbericht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 29.11.2023 den Zwischenbericht über die Covid-19-Solidarbürgschaftskredite zur Kenntnis genommen und verabschiedet.

  • Beim ehem. Bundesprojekt der COVID-19-Kredite handelt es sich um die grösste Liquiditätsunterstützung für Unternehmen der Schweizer Geschichte.
  • Der Zwischenbericht zeigt detailliert auf,
    • dass die bis anhin entstandenen Kosten des Programms in einem angemessenen Verhältnis zu dem dadurch geschaffenen gesellschaftlichen Nutzen stehen.

Detail-Informationen

«Insgesamt wurden zwischen dem 26. März bis 31. Juli 2020 137 870 Covid-19-Kredite in der Höhe von rund 17 Milliarden Franken gewährt. Rund 23 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz, welche rund ein Drittel der Schweizer Arbeitskräfte ausmachen, haben einen Covid-19-Kredit erhalten. Dank eines leistungsfähigen Bankennetzes und den vier vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen konnte der Bund das Covid-19-Solidarbürgschaftsprogramm rasch umsetzen.

Bei den Covid-19-Krediten bis 500 000 Franken beschränkte sich der Bund auf eine Selbstdeklaration der Kreditnehmenden und eine rudimentäre Prüfung durch die kreditgebenden Banken, um die Kredite schnell und unbürokratisch vergeben zu können. Aufgrund dieses Vorgehens war ein gewisses Missbrauchspotenzial unvermeidbar. Die nachträgliche Überprüfung jedes einzelnen Kredites war von Beginn weg vorgesehen. Bis im Juni 2023 kam es bei 0,3 Prozent aller gewährten Kredite zu einem Schuldspruch wegen Missbrauch. Die Missbrauchsbekämpfung läuft weiterhin. In Anbetracht des beträchtlichen Umfangs des Programms, des hohen Missbrauchspotenzials und der Überprüfung jedes einzelnen Kredites, kann die Missbrauchsanfälligkeit bisher als verhältnismässig gering eingestuft werden.

Kosten in angemessenem Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen

Bis Juni 2023 beliefen sich die Verwaltungskosten der Bürgschaftsorganisationen inklusive Kosten für den Beizug Dritter auf 45 Millionen Franken, die bundesinternen Personalkosten auf zwei Millionen Franken. Obschon sich die Bürgschaftshonorierungen per Mitte Juni 2023 auf ca. 810 Millionen Franken beliefen, betrugen die effektiven Verluste des Bundes aus den Covid-19-Krediten 62 Millionen Franken, was einer Verlustquote von 0,37 Prozent entspricht. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Verlustquote zukünftig zunehmen wird. Aus derzeitiger Sicht bestehen keine Anzeichen, dass die in der Vergangenheit geschätzte Verlustquote von zehn Prozent erreicht werden wird.

Mithilfe der Liquiditätsunterstützung konnten Konkurse teilweise vermieden und ein Beitrag zur Sicherung von rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze (in Vollzeitäquivalenten) geleistet werden. Weiter hat das Programm zur Vermeidung einer sich selbstverstärkenden schweren Rezession beigetragen wie auch eine wichtige Signalwirkung für Unternehmende und Arbeitnehmende entfaltet.

Eine finale Bilanz zum Covid-19-Solidarbürgschaftsprogramm kann frühestens 2031, nach Ablauf des Kreditprogramms gezogen werden. Laut Zwischenbericht stehen die bis 2023 entstandenen sowie die zukünftig erwarteten Kosten des Programms in einem angemessenen Verhältnis zu dem damit geschaffenen gesellschaftlichen Nutzen.

Anpassung der Zinssätze – laufende Überprüfung

Die Zinssätze für die Covid-19-Kredite und Covid-19-Kredite Plus werden gemäss Gesetz jährlich per 31. März durch den Bundesrat überprüft und gegebenenfalls den Marktentwicklungen angepasst. Der Bundesrat kann die aktuellen Zinssätze von 1,5 Prozent für die Covid-19-Kredite sowie 2,0 Prozent für die Covid-19-Kredite Plus per Ende März 2024 wiederum anpassen.»

Quelle: Medieninformation der Kommunikationsdienst GS-WBF vom 29.11.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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