Der Bundesrat hat sich an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25.03.2020 mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. KMU‘s sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten.
Die vom Bund abgesicherten Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden.
Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden:
- Programm von CHF 20 Mrd.
- Die nun vom BR verabschiedete „Notkredit-Verordnung“ umfasst ein Programm zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Umfang von CHF 20 Mrd.
- Unbürokratischer und rascher Kreditgewährungsprozess
- Kreditsumme pro Unternehmen = 10 % Jahresumsatz, max. CHF 20 Mio.
- Betroffene Unternehmen können Überbrückungskredite beantragen:
- im Umfang von maximal 10% ihres Jahresumsatzes
- bis max. CHF 20 Mio.
- bei ihren jeweiligen Banken.
- Minimalvoraussetzung
- Die Unternehmen müssen als Minimalkriterium erklären können:
- Wesentliche Umsatzeinbusse aufgrund der Corona-Pandemie
- Unbürokratische Auszahlung von CHF 500‘000 pro Unternehmen
- Auszahlung unbürokratisch
- bis zu CHF 500’000 werden Kredite
- innert kurzer Frist (angeblich binnen einer Stunde)
- mit 100% vom Bundesabsicherung (Solidarbürgschaft)
- Null-Prozent-Zinssatz
- Der Zinssatz wurde auf null Prozent festgelegt
- Kreditsumme pro Unternehmen = 10 % Jahresumsatz, max. CHF 20 Mio.
Bild-Quelle: covid19.easygov.swiss
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- Kreditantrag-Formular download-bar
- Download-Möglichkeit für den Kreditantrag, nach Inkrafttreten der „Notkredit-Verordnung“ am 26.03.2020, auf der Webseite:
- Überbrückungskredite für Unternehmen | covid19.easygov.swiss
- Download-Möglichkeit für den Kreditantrag, nach Inkrafttreten der „Notkredit-Verordnung“ am 26.03.2020, auf der Webseite:
- Kreditantrag-Formular download-bar
- Überbrückungskredit > CHF 500‘000
- Weitergehende Anforderungen
- Übersteigen Überbrückungskredite den Betrag von CHF 500’000, gelten weitergehende Kreditanforderungen und Kreditbedingungen
- Absicherung des Kredits
- zu 85% vom Bund
- zu 15 % durch die kreditgebende Bank
- Kredit-Quantitativ
- Solche Kredite können bis zu CHF 20 Mio. pro Unternehmen betragen
- Kreditprüfung
- Bei diesen Krediten erfolgt eine umfassendere Bankenprüfung
- Zinssatz: 0,5 % p.a.
- Bei diesen Krediten beträgt der Zinssatz aktuell 0,5% p.a. auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen
- Vom Programm ausgeschlossene Unternehmen
- Unternehmen mit mehr als CHF 500 Mio. Umsatz fallen nicht unter dieses „Notkredit“-Programm
- Weitergehende Anforderungen
- PostFinance
- Schneller Kreditzugang für PostFinance-Kunden trotz PostFinance-Kreditvergabeverbot
- Da viele KMU nur über eine Kontoverbindung bei PostFinance verfügen, ermächtigt der Bundesrat die PostFinance, ihren bestehendenFirmenkunden den unbürokratischen Zugang zu Krediten bis CHF 500’000 ermöglichen
- Kein genereller Verzicht auf PostFinance-Kreditvergabeverbot
- Der BR stellt aber klar, dass diese Ermächtigung keine Entbindung der PostFinance vom Kreditvergabeverbot beinhalte, sondern einzig eine zeitlich begrenzte Massnahme im Rahmen dieses Programms darstelle
- Schneller Kreditzugang für PostFinance-Kunden trotz PostFinance-Kreditvergabeverbot
- Zugänglichkeit ab DO 26.03.2020
- Die Kredite sollen einfach, rasch und unkompliziert ab Donnerstag, 26.03.2020, 08.00 Uhr, für alle Betroffenen zugänglich sein
- Parlamentarische Willensbildung
- Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) hat am 23.03.2020 einen Verpflichtungskredit von CHF 20 Mrd. genehmigt
- EFD-Anliegen
- Die Eidgenössische Finanzdirektion (EFD) erklärte, die Stabilität der Schweizer Wirtschaft sicherzustellen, besitze bei ihr weiterhin oberste Priorität
- FINMA und SNB
- Die Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerische Nationalbank (SNB) unterstützen das Liquiditätspaket des Bundesrats
- FINMA und SNB wollen ihrerseits weitere Massnahmen ausrollen.
Mit dieser unkomplizierten Massnahme will der BR zehntausende von Schweizer KMU bei ihren dringendsten Liquiditätsbedürfnissen unterstützen.
Verordnung über die Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus vom 25.03.2020:
COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung:
Erläuterungen zur Notverordnung:
FAQ:
Anmerkung der Redaktion
Die Schweizer Wirtschaft ist durch den Coronavirus bzw. die dadurch notwendigen Not- und Schliessungsmassnahmen direkt – drei Stufen überspringend – direkt in die Liquiditätskrise gefallen. Die Notkredit-Massnahme gilt nun der Linderung der Liquiditätskrise und der Überschuldungsvermeidung:
Liquiditätskrise
Quelle: https://law.ch/lawinfo/unternehmenskrise/krisenphasen/liquiditaetskrise
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Weiterführende Informationen:
- Zusätzliche Massnahmen zur Wirtschaftsunterstützung
- Bewilligungspflicht zur Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung
- Weisung Einreisestopp
- Ausdehnung Grenzkontrollen und keine Ausstellung mehr von Visa
- Steuererleichterungen
- Verlängerung der Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren
- Vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen
- Notstand-Ausrufung und Mobilisierung der Armee
- Empfehlungen zum öffentlichen Verkehr
- COVID-19-Verordnung 1
- Bundesamt für Gesundheit
- Home Office Tätigkeit
- Arbeitgeberfürsorge + Gesundheitsschutz
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Höhere Gewalt (Force majeure)
- Reisewarnungen
- Bundesratsempfehlung, von Reisen ins Ausland abzusehen (aber: Keine Reisewarnung!)
- Vertragliche Leistungsstörungen
- Überbrückungskredit