- Neu zwischen Januar und Juni 2023 (2023/I) eingeleitete miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren:
- 17 519
- Verfahrens-Anstieg Im Vergleich zum Vorsemester:
- 42,2 %.
- In der Berichtsperiode erledigte Verfahren:
- 13 395 Verfahren.
- Bei Mietzinserhöhungen und Nebenkosten:
- Mehr erledigte Fälle.
Die Schlichtungsbehörden im Miet- und Pachtwesen berichten halbjährlich über den Stand ihrer Schlichtungsverfahren.
Aus der neuesten Statistik 2023/I des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO geht folgende Entwicklung hervor:
- Neue Verfahren
- Schweizweit
- Zunahme
- Im ersten Semester 2023 wurden gesamtschweizerisch deutlich mehr Schlichtungsverfahren eingeleitet als noch im Vorsemester.
- Ursache
- Die Zunahme betrug 42,2 % und dürfte im Zusammenhang mit dem Anstieg des hypothekarischen Referenzzinssatzes am 02.06 2023 stehen.
- Zunahme
- Kanton Zürich
- Zunahme
- Im Kanton Zürich hatte sich die Anzahl der Neueingänge mehr als verdoppelt:
- Bisher: 2116
- Neu: 4601.
- Im Kanton Zürich hatte sich die Anzahl der Neueingänge mehr als verdoppelt:
- Gesamtschweizerischer Niederschlag
- Diese Summe von neuen Verfahren machte 26,26 % der gesamtschweizerischen Neueingänge aus.
- Zunahme
- Kantone Luzern, Schwyz und Uri
- In den Kantonen Luzern, Schwyz und Uri gab es ebenfalls eine Zunahme von mehr als 100 % bei den Neueingängen.
- Kanton Genf
- Im Kanton Genf hingegen war ein minimer Rückgang zu verzeichnen.
- Schweizweit
- Erledigte Verfahren
- Schweizweit
- In der Berichtsperiode wurden schweizweit von den Schlichtungsbehörden mehr Verfahren als im Vorsemester erledigt:
- 1709.
- In der Berichtsperiode wurden schweizweit von den Schlichtungsbehörden mehr Verfahren als im Vorsemester erledigt:
- Hängige Verfahren und Neuzugänge
- Mit den Neuzugängen zusammen hatten die Schlichtungsbehörden im 1. Halbjahr 2023 Verfahren zu behandeln:
- insgesamt 23 723.
- Mit den Neuzugängen zusammen hatten die Schlichtungsbehörden im 1. Halbjahr 2023 Verfahren zu behandeln:
- Abgeschlossene Verfahren
- Abgeschlossen werden konnten insgesamt Verfahren:
- 13 395.
- Durch Parteieinigung, Klageanerkennung oder Klagerückzug erledigte Verfahren:
- 7572 (= 56,5 %).
- Abgeschlossen werden konnten insgesamt Verfahren:
- Verfahren ohne Einigung
- Nicht einigen konnten sich die Parteien, mit Erteilung einer Klagebewilligung:
- 2024 (= 15,1 %).
- Fälle die durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt wurden:
- 2852 (= 21,3 %).
- Nicht einigen konnten sich die Parteien, mit Erteilung einer Klagebewilligung:
- Mediation
- Fälle, in denen es zu einem Mediationsverfahren kam:
- 32.
- Die Mediation
- ist ein aussergerichtliches Verfahren, bei welchem eine neutrale unabhängige Person im Streitfall vermittelt;
- tritt an die Stelle des Schlichtungsverfahrens.
- Fälle, in denen es zu einem Mediationsverfahren kam:
- Streitwert bis CHF 2000
- Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken wurden in der Berichtsperiode Entscheide gefällt:
- 108 (= 0,8% der erledigten Fälle).
- Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken wurden in der Berichtsperiode Entscheide gefällt:
- Urteilsvorschläge
- Von den Parteien angenommene Urteilsvorschläge:
- 563 (= 4,2 %).
- Von den Parteien abgelehnte Urteilsvorschläge, welche zur Erteilung einer Klagebewilligung führten:
- 276 (= 2,1 %).
- Von den Parteien angenommene Urteilsvorschläge:
- Schweizweit
Hauptgründe für Schlichtungsverfahren
Die Auswertung der Gründe bei den erledigten Verfahren zeigte folgendes:
- Ordentliche Vertragskündigung
- 16,66 %
- Zahlungsaufforderung
- 14,01 %.
- Anteil der Mietzinserhöhungen an den erledigten Verfahren im Berichtszeitraum:
- Anstieg von 7,19 % im 2. Halbjahr 2022 auf 9,63 %.
- Anteil der Verfahren wegen Nebenkosten an allen erledigten Verfahren:
- Anstieg von 3,21 % im Vorsemester auf 4,02 %.
Zur Veranschaulichung der Statistik-Resultate wird auf die nachfolgenden Grafiken verwiesen
Funktion der Schlichtungsbehörden
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem (miet-)richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt:
- Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht eine Schlichtungsbehörde, und zwar aus
- einer unabhängigen vorsitzenden Person, meist ein Jurist, und
- der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung.
- Diese Zivilverfahren werden bestimmt durch die Normen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Weiterführende Informationen
- Mietschlichtungs-Statistik 2022/II
- Mietschlichtungs-Statistik 2021/II
- Mietschlichtungs-Statistik 2021/I
- Mietschlichtungs-Statistik 2021/I
- Mietschlichtungs-Statistik 2020/II
- Mietschlichtungsverfahren: Unentgeltlicher Rechtsbeistand bereits in diesem Verfahrensstadium
- Einleitung zum Mietschlichtungsverfahren
- Einleitung zum Mietrecht Schweiz / Miete / Mietvertrag
- Einleitung zu Vermieter
Quelle
LawMedia Redaktionsteam