Summary
Die Schlichtungsbehörden im Miet- und Pachtwesen haben halbjährlich über den Stand ihrer Schlichtungsverfahren zu berichten:
- Neu zwischen Januar und Juni 2025 (2025/I) eingeleitete miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren:
- 17 758 (+ 684 Verfahren gegenüber 2024/II).
- In der Berichtsperiode erledigte Verfahren:
- Grösster Anteil: Verfahren wegen Mietzinserhöhung.
- Bei Mietzinssenkungen:
- Der Anteil der Erledigungen aufgrund von Mietzinssenkungen ist im Vergleich zum Vorsemester gestiegen.
Statistik
Neuverfahren
Im 1. Semester 2025 ergab die Zahl der eingeleiteten Verfahren in miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten
- + 4,0 Prozent.
Im 2. Semester 2024 war noch ein Rückgang zu verzeichnen:
- – 32,7 Prozent.
Entgegen dem gesamtschweizerischen Trend wurde jedoch in der ersten Jahreshälfte 2025 in mehreren Kantonen ein teilweise deutlicher Rückgang der Streitfälle registriert:
- AI
- GE
- GR
- VD
- ZG.
Unter Berücksichtigung der Pendenzen aus dem vorangegangenen Semester und den Neueingängen hatten die Schlichtungsbehörden im ersten Halbjahr 2025 zu behandeln:
- schweizweit 28’354 Verfahren
Erledigte Verfahren
Davon wurden in der Berichtsperiode erledigt:
- 18’349 Verfahren.
Ende Juni 2025 blieben somit:
- 10’005 Pendenzen.
Das stellt im Vergleich zum Jahresende 2024 einen Rückgang dar, um
- 641 Fälle.
Erledigungsart
In der Berichtsperiode wurden erzielt:
- Einigung zwischen den Parteien durch Vergleich, Klageanerkennung oder vorbehaltlosen Klagerückzug
- 10’825 Verfahren (59 Prozent).
- Nichteinigung
- 2’478 Fälle (13,5 Prozent)
- Dies führte zur Erteilung einer Klagebewilligung. 3’999 Fälle (21,8 Prozent) wurden durch Rückzug.
- 2’478 Fälle (13,5 Prozent)
- Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht
- 526 Fälle
- Es wurden teilweise anstelle eines Schlichtungsverfahrens ein Mediationsverfahren mit einer unabhängigen Vermittlungsperson durchgeführt.
- 526 Fälle
Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2’000
- Entscheide in erledigten Verfahren
- Es wurden 67 Entscheide gefällt (0,4 Prozent der erledigten Verfahren).
- Entscheidvorschlag
- Von den erledigten Verfahren wurden 654 (3,6 Prozent) mit einem Entscheidvorschlag abgeschlossen, den die Parteien angenommen haben.
- Ablehnung Entscheidvorschlag durch Mietparteien / Erledigung durch Erteilung der Klagebewilligung
- In 326 Fällen (1,8 Prozent) lehnten die Parteien den Entscheidvorschlag ab, weshalb eine Klagebewilligung erteilt wurde.
Hauptgründe der erledigten Schlichtungsverfahren
Aus der neuesten Statistik 2025/I des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO geht folgende Entwicklung hervor:
«Mit 16,2 Prozent bzw. 2’964 Fällen machten Anfechtungen aufgrund von Mietzinserhöhungen den grössten Anteil an den erledigten Verfahren aus.
Seit der zweiten Jahreshälfte 2023 ist dies die beobachtete Tendenz, wobei der Anteil nach der ersten Jahreshälfte 2024 kontinuierlich zurückging – von mehr als einem Drittel auf weniger als ein Sechstel der Erledigungen. In den Kantonen Basel-Landschaft, Freiburg, Genf und Waadt waren Mietzinserhöhungen am häufigsten Anlass für eine Verfahrenserledigung. Die schweizweite Einigungsquote bei diesen Verfahren lag bei 83,3 Prozent.
Der Anteil der übrigen miet- und pachtrechtlichen Gründe für die Verfahrenserledigungen ist im Vergleich zum Vorsemester schweizweit gestiegen. Mit 2’573 Verfahren (14 Prozent) bildeten ordentliche Vertragskündigungen den zweithäufigsten, mit 2’063 Verfahren (11,2 Prozent) die Forderung auf Zahlung den dritthäufigsten Erledigungsgrund. Bei Verfahren wegen Mietzinssenkungen konnte ein signifikanter Anstieg von 1,75 auf 4,23 Prozent der Erledigungen beobachtet werden.
Eine mögliche Ursache dafür ist die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes, die seit dem 4. März 2025 in Kraft ist.»
(Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen vom 28.10.2025)
Grafiken
Zur Veranschaulichung der Statistik-Resultate wird auf die nachfolgenden Grafiken verwiesen:
Grafiken 01/2025
Quelle: Medien und Kommunikation BWO vom 28.10.2025
Tabellen 01/2025
Quelle: Medien und Kommunikation BWO vom 28.10.2025
Statistik der Schlichtungsverfahren
Quelle: Medien und Kommunikation BWO vom 28.10.2025
Funktion Schlichtungsbehörden
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem (miet-)richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt:
- Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht eine Schlichtungsbehörde, und zwar aus
- einer unabhängigen vorsitzenden Person, meist ein Jurist, und
- der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung.
- Diese Zivilverfahren werden bestimmt durch die Normen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Weiterführende Informationen
Reporting Miet- und Schlichtungsverfahren
- 2024/I
- 2023/I
- 2022/II
- 2021/II
- 2021/I
- 2020/II
Grundsätzliches zum Mietschlichtungsverfahren
Quelle
LawMedia Redaktionsteam