Rechtsnatur
Das Institut der Gläubigeranfechtung entstammt dem römischen Recht. Es ist den meisten geltenden Rechtsordnungen bekannt (z.B. in Europa und in den USA). Es handelt sich... weiterlesen
Das Institut der Gläubigeranfechtung entstammt dem römischen Recht. Es ist den meisten geltenden Rechtsordnungen bekannt (z.B. in Europa und in den USA). Es handelt sich... weiterlesen
Privatrechtliche Anfechtungsklagen = zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579],... weiterlesen
Gesetzesartikel SchKG 285 – 292 Gesetzesbestimmungen zur Absichtspauliana Art. 285 SchKG A. Grundsätze 1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvollstreckung zugeführt werden, die ihr durch... weiterlesen
Ein Gläubiger im Besitz eines Pfändungsverlustscheins resp. die Konkursverwaltung kann klageweise die Zuführung von Vermögenswerten verlangen, welche durch eine anfechtbare Rechtshandlung der Zwangsvollstreckung entzogen wurden.... weiterlesen
Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck... weiterlesen
Übersicht Allgemeine Hinweise Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck Anfechtbare Rechtshandlungen Zeitpunkt Rechtshandlung Subjektive Voraussetzungen Berechnung Verdachtsperiode Nichteintritt Verjährung Verfahrensart Verfahrensparteien Gerichtsstand Rechtsbegehren... weiterlesen
Tatbestand der sogenannten Pauliana Der Tatbestand der sogenannten Pauliana beinhaltet die Benachteiligung der Gläubigergesamtheit durch den Schuldner, welcher in einem gesetzlich definierten Zeitraum von 1... weiterlesen