Auffanggesellschaft

Gründung im Generalexekutionsverfahren

Aus verschiedenen Gründen kann der Betrieb oder Teile davon auch erst nach eröffnetem Konkursverfahren oder bewilligter Nachlassstundung in eine oft ebenfalls als Auffanggesellschaft bezeichnete neue... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Gründung vor Generalexekution

Der Begriff der Auffanggesellschaft wird üblicherweise für den Tatbestand verwendet, bei dem die Betriebsübernahme vor der Zwangsvollstreckung (Konkurs oder Nachlassstundung) stattfindet. Der vorstehende Content bezieht... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Ordentlicher Nachlass als Alternative?

Gibt es für Auffanggesellschaften – abgesehen von der Steuer-Vorauszahlung – eine Alternative zur Vermeidung einer Steuersukzession? Die Steuersukzession der Mehrwertsteuergesetzgebung vermag jedoch nur bei der... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Kantonalen Steuer / Steuernachfolge?

In kantonalen Steuergesetzen sind teilweise auch Normen über die Steuernachfolge zu finden: Übernahme der DBG-Regelung Grundsatz Diese Kantone übernehmen oft die Regelung von DBG 54... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Steuern

Bei der Übertragung des Betriebs oder eines Teilbetriebs stellt sich für die übernehmende Auffanggesellschaft die Frage, ob und wenn ja welche Steuern sie zu bezahlen... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Verrechnungssteuer (VST) / Steuernachfolge?

Bei der Verrechnungssteuer (VST) des Bundes sind Gesetz, Lehre und Rechtsprechung uneinheitlich: Gesetzliche Grundlage Das Verrechnungssteuergesetz enthält keine Norm zur Steuernachfolge. Lehre Nach der Lehre... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Gewinnsteuer / Steuernachfolge?

Auch bei Gewinnsteuer nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ((DBG); SR 642.11) stellt sich die Frage nach der Steuernachfolge: Gesetzliche Grundlage Die Steuernachfolge bei... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Mehrwertsteuer (MWST) / Steuernachfolge

Die übernehmende Gesellschaft (Auffanggesellschaft) kann für die Steuern des übertragenden Rechtsträgers haften: Gesetzliche Grundlage MWSTG 16 Abs. 2 mit der Marginalie «Steuernachfolge» lautet: «Wer ein... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Öffentliche-rechtliche Pflichten und Auflagen

Öffentlich-rechtliche Pflichten und Auflagen aus öffentlichem können ebenfalls automatisch auf den Rechtsnachfolger übergehen, zB: Finanzierung der Sanierung belasteter Standorte (vgl. USG 32d Abs. 2 USG). Steuernachfolgen... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Mietverhältnisse

Bei Veräusserung einer vermieteten Sache geht das Mietverhältnis mit dem Eigentum an der Sache auf die Auffanggesellschaft als Erwerberin über (OR 261). Literatur HÜRLIMANN-KAUP BETTINA,... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Automatischer Übergang von Verpflichtungen

Bestimmte gesetzliche Normen sehen vor, dass gewisse Verpflichtungen bei der Übernahme von Aktiven von Gesetzes wegen übergehen (auf die Auffanggesellschaft). Die bekanntesten der übergehenden Verpflichtungen... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Betriebsübergang

Bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Betriebsteils an einen Dritten (Erwerber wie eine Auffanggesellschaft) gehen über: die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten der... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Rechte Dritter

mit den Erwerbsgegenständen verknüpfte Rechte, die auf die Auffanggesellschaft übergehen und diese belasteten werden Vertragliche Pfandrechte Grundpfandrecht Faustpfandrecht Forderungspfandrecht Gesetzliche Pfandrechte Unmittelbare gesetzliche Pfandrechte Mittelbare... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Betriebsübertragung / Herausforderungen

Die Übertragung des Betriebes an eine Auffanggesellschaft enthält mannigfaltige Herausforderungen: Zu tiefer Preis? Ist der Preis zu tief, so kann die Transaktion mit der Schenkungspauliana... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Aktivenübertragung

Die Übertragung der Aktiven kann auf zwei Varianten erfolgen, nämlich mittels: Singularsukzession gemäss OR 181 (asset deal) Mittels rechtsgeschäftlicher Einzelübertragung (sog. „Singularsukzession“) überträgt die Altgesellschaft... weiterlesen

Auffanggesellschaft

System

Das Konzept der Auffanggesellschaft beinhaltet: Die Aktiven ohne die Passiven gegen Entschädigung auf einen neuen Rechtsträger zu übertragen (Asset Deal).. Der Betrieb kann so fortgeführt... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Auffanggesellschaft-Konzept

Das Auffanggesellschaft-Konzept geht vom Prinzip aus, die Schulden bei der alten Rechtsträger belassen und die Aktiven in eine neue Gesellschaft zu übertragen, wie auch immer:... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Ziel

Die Auffanggesellschaft hat zum Ziel, die Aktiven ohne die Passiven auf einen andern Rechtsträger zu übertragen.... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Verbreitung

Auffanggesellschaften ein beliebtes Mittel, um insolvente Betriebe fortzuführen, trotz Erleichterung beim Dividendenvergleich im Rahmen der Revision des Sanierungsrechts im SchKG vom 21.06.2013 (in Kraft seit... weiterlesen

Auffanggesellschaft

Literatur

BAUER THOMAS / HARI OLIVIER / JEANNERET VINCENT / WÜTHRICH KARL, Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs II, Art. 159 – 352 SchKG, Art.... weiterlesen