Beweislast
Zur Beweislast gilt zu bemerken: Auftraggeber Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die vom Beauftragten begangene Sorgfaltswidrigkeit zB Abweichung vom Vertraglichen Leistungsprogramm Beauftragter Der Beauftragte... weiterlesen
Zur Beweislast gilt zu bemerken: Auftraggeber Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die vom Beauftragten begangene Sorgfaltswidrigkeit zB Abweichung vom Vertraglichen Leistungsprogramm Beauftragter Der Beauftragte... weiterlesen
104 Setzt der Beauftragte für die Auftragserfüllung einen oder mehreren Erfüllungsgehilfen ein, so haftet er für deren Handlungen: Grundlagen OR 101 Begriff des Erfüllungsgehilfen Beauftragter... weiterlesen
Eine Haftungsreduktion ist denkbar in folgenden Fällen: Uneigennützigkeit Vorliegen eine sehr hohes, dem Auftraggeber bekanntes Risiko Weiterführende Informationen Judikatur Uneigennützigkeit OR 99 Abs. 2 OR... weiterlesen
Leichte Fahrlässigkeit Grundsätzlich ist die „erforderliche Sorgfalt“ unabdingbar. Gleichwohl kann der Beauftragte vom Einstehen müssen entbunden werden für: leichte Fahrlässigkeit (vgl. OR 100 / OR... weiterlesen
Sorgfaltsbegriff Der nicht gesetzlich definierte und uneinheitlich angewandte Sorgfaltsbegriff setzt sich wie folgt zusammen: Sorgfaltswahrnehmung als auftragsrechtliches Verhaltensgebot Verhaltensmaxime bei der Pflichtausübung Einhaltung des Verhaltensgebots... weiterlesen
Die zweckmässige Handlungsweise lässt sich wie folgt umgrenzen: Es ist ein abstrakter, objektivierter Sorgfaltsmassstab für die Beurteilung der Handlungen des Beauftragten anzuwenden. In Diesem Sinne... weiterlesen
Als Grundsätze für eine sorgfältige Auftragsausführung gelten: Vermeidung eines Übernahmeverschuldens Der Beauftragte sollte ein Mandat nur annehmen, wenn er und sein Hilfspersonal der in Aussicht... weiterlesen
Auch der Auftrag kann „nicht oder nicht richtig erfüllt“ werden: Nichterfüllung Untätigkeit des Beauftragten Rücktrittsmöglichkeit nach OR 404 Rücktrittsmöglichkeit nah OR 107 – OR 109... weiterlesen
Gleichwohl können die arbeitsrechtlichen Haftungsnormen nicht tel quel übernommen werden: keine Haftungsmilderung wegen Berufsrisikos beim Beauftragten keine Haftungsmilderung wegen gefahrgeneigter Arbeit beim Beauftragten Abhängigkeit des... weiterlesen
Der Beauftragte haftet für: im allgemeinen die gleiche Sorgfalt wie ein Arbeitnehmer (vgl. OR 398 Abs. 1) die getreue und sorgfältige Ausführung des ihm übertragenen... weiterlesen
Einleitung Verschiedene Aspekte beeinflussen die Sorgfaltsanforderungen an den Beauftragten, nämlich: Haftungsziel Haftungsgrundlagen Auftragserfüllung oder –nichterfüllung Mandats-Grundsätze Zweckmässige Handlungsweise Erforderliche Sorgfalt Haftungsbeschränkungen Haftungsreduktion Hilfspersonenhaftung Beweislast Kasuistik... weiterlesen
Die meisten Mandate basieren auf einem Vertrauensverhältnis und erfordern sachbedingt die Diskretion oder standesbedingt oder sogar strafbewehrt die Geheimhaltung vom Beauftragten (vgl. StGB 321, BAG... weiterlesen
Einleitung Die Erläuterung der Ablieferungspflicht unterscheidet sich je nach Stadium (Freiwilligkeit, Vertretungsart, Rückbehaltung zur Anspruchssicherung, automatische Rechtsnachfolge bei Forderungen und Zwang bzw. Konkurs): Ablieferung Herausgabepflicht... weiterlesen
Der Beauftragte hat dem Auftraggeber – kraft seines Auskunftsrechts – auf Verlangen jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen und alles, was ihm infolgederselben aus irgendeinem... weiterlesen
Die Selbstkontrahierung (Vertreter schliesst mit sich selber ein Geschäft) und die Doppelvertretung (Vertreter von zwei Personen schliesst in einer Person für diese Parteien als Gegenparteien... weiterlesen
Bei jeder Berufsgruppe bestehen Berufs- und Standesregeln oder zumindest Sorgfaltserwartungen, die man an einen entsprechend ausgebildeten Berufsvertreter stellt. – Diese berufstypischen Verhaltensregeln sind bei der... weiterlesen
Der Beauftragte haftet dem Auftraggeber im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (= Sorgfaltshaftung; vgl. OR 398 Abs. 1). Der Beauftragte... weiterlesen
Der Beauftragte hat den Auftraggeber unaufgefordert Auskunft zu geben über: Zweckmässigkeit des Auftrages Zweckmässigkeit der Weisungen Kosten Vergütung / Honorare Stundenansatz Mutmassliche Honorarhöhe Aufklärung über... weiterlesen
Der Beauftragte muss die Auftraggeber-Interessen umfassend wahren und alles unterlassen, was dem Auftraggeber schaden könnte. Der Beauftragte hat alles zu tun, was für die Bewirkung... weiterlesen
Gemäss OR 398 Abs. 2 schuldet der Beauftragte dem Auftraggeber ein „getreue und sorgfältige Ausführung“ des Auftrages. Die getreue und sorgfältige Ausführung des übertragenen Geschäfts... weiterlesen