Anweisung
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 466 – OR 471 Begriff Mit der Anweisung wird der angewiesene ermächtigt und bei Annahme verpflichtet, für Rechnung des Anweisenden eine... weiterlesen
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 466 – OR 471 Begriff Mit der Anweisung wird der angewiesene ermächtigt und bei Annahme verpflichtet, für Rechnung des Anweisenden eine... weiterlesen
Grundsätzliches Grundlagen Keine einheitliche gesetzliche Grundlage Kombination der Regeln von Auftrag (Deckungsverhältnis) Anweisung Alt Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERG) Neu Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV... weiterlesen
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 407 (Kreditbrief) OR 408 – OR 411 (Kreditauftrag) Begriff Kreditbrief (Akkreditiv) Das Akkreditiv ermöglicht die Zug-um-Zug-Warenhandelsabwicklung, indem der Importeur eine Bank... weiterlesen
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen Schweizerisches Obligationenrecht OR 440 – OR 457 Postalische Sendungen Postregal des Bundes (BV 36 Abs. 1, Postverkehrsgesetz Art. 1 Abs. 1 lit.... weiterlesen
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 439 OR 457 Begriff Der Speditionsvertrag verpflichtet den Spediteur gegen Entgelt zur Veranlassung und Überwachung eines Transports sowie zur Abwicklung aller... weiterlesen
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 418a – OR 418v Begriff Der Agent verpflichtet sich gegen Vergütung (auch: Provision) selbständig Geschäfte zu vermitteln oder im Namen und... weiterlesen
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 412 – OR 418 Begriff Der Mäkler wird gegen Vergütung beauftragt, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen (Nachweismäkelei) den Abschluss... weiterlesen
Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 406a – OR 406h Begriff Der Auftrag zur Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung beinhaltet die Verpflichtung des Beauftragten, dem Auftraggeber gegen Vergütung Personen... weiterlesen
Einleitung Alle besonderen Auftragsarten enthalten Kernelemente des einfachen Auftrags. Die einzelnen besonderen Auftragsarten sind: Ehevermittlung / Partnerschaftsvermittlung Mäklervertrag Agenturvertrag Kommission Speditionsvertrag Frachtvertrag Kreditbrief / Kreditauftrag... weiterlesen
Die Haftung des Liegenschaftenverwalters setzt wie immer Schaden, Pflichtverletzung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit, zB Unsorgfalt), Verschulden und Kausalzusammenhang von Schadenursache (Pflichtverletzung) und Schaden voraus. Nachfolgend werden... weiterlesen
Der Liegenschaftenverwalter hat die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie sie auch den Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis trifft (vgl. OR 398 Abs. 1). Dies bedeutet für den Verwalter:... weiterlesen
Der Verwalter hat bei der Erbringung seiner Verwalterdienstleistung insbesondere zu beachten: Hauptpflicht Ausführungspflicht Nebenpflichten Geschäfts- und Dienstleistungspflicht In bestimmte Richtung tätig zu werden Immobilie bewirtschaften... weiterlesen
Wie im Auftragspflicht allgemein treffen den Auftraggeber folgende Pflichten: Hauptleistungspflicht Vergütungspflicht Nebenleistungspflicht Schutz- und Treuepflichten Mitwirkungsobliegenheiten... weiterlesen
Als Verwaltungsobjekte kommen in Betracht: nach gesetzlichen Termini Grundstücke (ZGB 655) Liegenschaften Ins Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken nach Nutzungsart... weiterlesen
Hinsichtlich der Beendigung des Liegenschaftenverwaltungsvertrags gilt: Kündigungsregel Gesetz / Grundsatz Jederzeitiges Widerrufsrecht des Auftraggebers Jederzeitiges Kündigungsrecht des Beauftragten Vgl. OR 404 Abs. 1 Vertrag /... weiterlesen
Ohne andere Abrede beginnt der Liegenschaftenverwaltungsauftrag mit der Erteilung. Selbstverständlich können die Parteien vereinbaren: Rückwirkendes Inkrafttreten Festlegung eines künftigen Starttermins... weiterlesen
Damit der Verwalter den Auftraggeber nach aussen vertreten kann, bedarf es der Vollmacht des letzteren. Meistens wird sie ausgestellt für: alle mit der Immobilienverwaltung und... weiterlesen
Der Vermögensverwaltungsvertrag kann formfrei geschlossen werden (vgl. OR 11). Ueblicherweise wird die Schriftform gewählt, ev. mit Schriftformvorbehalt, wonach Aenderungen oder Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der... weiterlesen
Zum wesentlichen Detailinhalt des Liegenschaftenverwaltungsvertrags zählen: Eckdaten zur Verwaltung Angaben zu der zu verwaltenden Liegenschaft Kataster Nummer Nutzung (Mehrfamilienhaus, Gewerbehaus usw.) Anschrift des Objektes Aufgaben... weiterlesen
Gegenstand Mit Abschluss des Liegenschaftenverwaltungsvertrags verpflichtet sich der Liegenschaftenverwalter, für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit hinsichtlich der Liegenschaft zu übernehmen, wobei die Parteien folgende Pflichten... weiterlesen