Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Auftrag / Auftragsrecht
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Kreditbrief / Kreditauftrag

Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 407 (Kreditbrief) OR 408 – OR 411 (Kreditauftrag) Begriff Kreditbrief (Akkreditiv) Das Akkreditiv ermöglicht die Zug-um-Zug-Warenhandelsabwicklung, indem der Importeur eine Bank... weiterlesen

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Auftrag / Auftragsrecht
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Frachtvertrag

Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen Schweizerisches Obligationenrecht OR 440 – OR 457 Postalische Sendungen Postregal des Bundes (BV 36 Abs. 1, Postverkehrsgesetz Art. 1 Abs. 1 lit.... weiterlesen

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Speditionsvertrag

Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 439 OR 457 Begriff Der Speditionsvertrag verpflichtet den Spediteur gegen Entgelt zur Veranlassung und Überwachung eines Transports sowie zur Abwicklung aller... weiterlesen

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Auftrag / Auftragsrecht
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Agenturvertrag

Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 418a – OR 418v Begriff Der Agent verpflichtet sich gegen Vergütung (auch: Provision) selbständig Geschäfte zu vermitteln oder im Namen und... weiterlesen

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Mäklervertrag

Grundsätzliches Gesetzliche Grundlagen OR 412 – OR 418 Begriff Der Mäkler wird gegen Vergütung beauftragt, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen (Nachweismäkelei) den Abschluss... weiterlesen

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Auftrag / Auftragsrecht
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BESONDERE AUFTRAGSARTEN

Einleitung Alle besonderen Auftragsarten enthalten Kernelemente des einfachen Auftrags. Die einzelnen besonderen Auftragsarten sind: Ehevermittlung / Partnerschaftsvermittlung Mäklervertrag Agenturvertrag Kommission Speditionsvertrag Frachtvertrag Kreditbrief / Kreditauftrag... weiterlesen

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Haftung Liegenschaftenverwalter

Die Haftung des Liegenschaftenverwalters setzt wie immer Schaden, Pflichtverletzung (Vorsatz oder Fahrlässigkeit, zB Unsorgfalt), Verschulden und Kausalzusammenhang von Schadenursache (Pflichtverletzung) und Schaden voraus. Nachfolgend werden... weiterlesen

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Sorgfalt

Der Liegenschaftenverwalter hat die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie sie auch den Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis trifft (vgl. OR 398 Abs. 1). Dies bedeutet für den Verwalter:... weiterlesen

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Verwalter-Pflichten

Der Verwalter hat bei der Erbringung seiner Verwalterdienstleistung insbesondere zu beachten: Hauptpflicht Ausführungspflicht Nebenpflichten Geschäfts- und Dienstleistungspflicht In bestimmte Richtung tätig zu werden Immobilie bewirtschaften... weiterlesen

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Mandanten-Pflichten

Wie im Auftragspflicht allgemein treffen den Auftraggeber folgende Pflichten: Hauptleistungspflicht Vergütungspflicht Nebenleistungspflicht Schutz- und Treuepflichten Mitwirkungsobliegenheiten... weiterlesen

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Verwaltungsobjekt

Als Verwaltungsobjekte kommen in Betracht: nach gesetzlichen Termini Grundstücke (ZGB 655) Liegenschaften Ins Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken nach Nutzungsart... weiterlesen

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Beendigung

Hinsichtlich der Beendigung des Liegenschaftenverwaltungsvertrags gilt: Kündigungsregel Gesetz / Grundsatz Jederzeitiges Widerrufsrecht des Auftraggebers Jederzeitiges Kündigungsrecht des Beauftragten Vgl. OR 404 Abs. 1 Vertrag /... weiterlesen

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Entstehung

Ohne andere Abrede beginnt der Liegenschaftenverwaltungsauftrag mit der Erteilung. Selbstverständlich können die Parteien vereinbaren: Rückwirkendes Inkrafttreten Festlegung eines künftigen Starttermins... weiterlesen

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Vollmacht

Damit der Verwalter den Auftraggeber nach aussen vertreten kann, bedarf es der Vollmacht des letzteren. Meistens wird sie ausgestellt für: alle mit der Immobilienverwaltung und... weiterlesen

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Form

Der Vermögensverwaltungsvertrag kann formfrei geschlossen werden (vgl. OR 11). Ueblicherweise wird die Schriftform gewählt, ev. mit Schriftformvorbehalt, wonach Aenderungen oder Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der... weiterlesen

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Inhalt

Zum wesentlichen Detailinhalt des Liegenschaftenverwaltungsvertrags zählen: Eckdaten zur Verwaltung Angaben zu der zu verwaltenden Liegenschaft Kataster Nummer Nutzung (Mehrfamilienhaus, Gewerbehaus usw.) Anschrift des Objektes Aufgaben... weiterlesen

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Liegenschaftenverwaltungsvertrag

Gegenstand Mit Abschluss des Liegenschaftenverwaltungsvertrags verpflichtet sich der Liegenschaftenverwalter, für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit hinsichtlich der Liegenschaft zu übernehmen, wobei die Parteien folgende Pflichten... weiterlesen

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Liegenschaftenverwalter

Als Liegenschaftenverwalter kann eine natürliche oder juristische Person eingesetzt werden. Der Verwalter tritt als Selbständigerwerbender in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf. Vertretung Als... weiterlesen