KESB: Erweiterte Auskunftspflicht ab 01.01.2024
Ab dem 01.01.2024 sollen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nicht nur das Zivilstandsamt, sondern allenfalls weitere Behörden über eine angeordnete Erwachsenenschutzmassnahme informieren.... weiterlesen