Drei Rechtsbeziehungen
Der Beizug eines Dritten als Garanten begründet sachlogisch drei Rechtsverhältnisse, nämlich: Valuta-Verhältnis Auftraggeber > < Begünstigter Gesichertes Grundgeschäft resp. Garantieanlassvertrag (zB Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.),... weiterlesen