Bauhandwerkerpfandrecht

Der belastete Grundeigentümer

Der Grundeigentümer kann sein: aktueller und ursprünglicher Bauherr (bei traditioneller Bauweise) mittelbarer Bauherr (unmittelbarer Bauherr ist der TU oder GU) Rechtsnachfolger des Bauherrn (Verkäufer) Betroffener,... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Das belastete Grundstück

Nicht baupfandgeschützt sind: Fahrnisbauten Baustelleninstallationen Spezielles bei mehreren Grundstücken: Unzulässigkeit der Geltendmachung eines Gesamtpfandes Folge: Einzelne Baupfandanmeldungen Pfandsummen nach effektiver Leistung, ausser bei StWE (siehe... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Der pfandberechtigte Unternehmer

Auch Subunternehmer, selbst wenn im Werkvertrag mit dem Hauptunternehmer eine Ausschlussklausel für den Subunternehmerbeizug besteht. Nicht jeder am Bau Beteiligte gilt als Handwerker. Nicht baupfandgeschützt... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Geschützte Forderungen und Leistungen

Forderungen aus Bauarbeiten Arbeiten mit oder ohne Material Neu- und Altbauten Normhäuser Fertighäuser Fertiggaragen Unabhängig vom Bauwerk Material-gemischte Leistungen Intellektuell-gemischte Leistungen TU- und GU-Verträge Früher... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Voraussetzungen für das Baupfand

Folgende Punkte sind Voraussetzungen für das Baupfand: » Geschützte Forderungen und Leistungen » Der pfandberechtigte Unternehmer » Das belastete Grundstück » Der belastete Grundeigentümer »... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Grundlage

Zur Wahrung der Übersichtlichkeit der Möglichkeiten eines Abwehrvorhabens wird nachfolgend bei den „Voraussetzungen“ nur stichwortartig auf Wesentliches hingewiesen. » Voraussetzungen für das Baupfand » Weiterführende... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Begriff

Das Bauhandwerkerpfandrecht ist der aus ZGB 837 Abs. 1 fliessende gesetzliche Anspruch der Handwerker und Unternehmer auf Eintragung eines Grundpfandrechtes zu Lasten des Grundstückes, auf... weiterlesen