Bauhandwerkerpfandrecht

Das belastete Grundstück

Nicht baupfandgeschützt sind: Fahrnisbauten Baustelleninstallationen Spezielles bei mehreren Grundstücken: Unzulässigkeit der Geltendmachung eines Gesamtpfandes Folge: Einzelne Baupfandanmeldungen Pfandsummen nach effektiver Leistung, ausser bei StWE (siehe... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Grundlage

Zur Wahrung der Übersichtlichkeit der Möglichkeiten eines Abwehrvorhabens wird nachfolgend bei den „Voraussetzungen“ nur stichwortartig auf Wesentliches hingewiesen. » Voraussetzungen für das Baupfand » Weiterführende... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Begriff

Das Bauhandwerkerpfandrecht ist der aus ZGB 837 Abs. 1 fliessende gesetzliche Anspruch der Handwerker und Unternehmer auf Eintragung eines Grundpfandrechtes zu Lasten des Grundstückes, auf... weiterlesen