Anwälte haben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben
Der Anwalt hat die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften zu wahren und alles zu unterlassen, was die Interessen schädigen könnte.... weiterlesen
Der Anwalt hat die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften zu wahren und alles zu unterlassen, was die Interessen schädigen könnte.... weiterlesen
Es wurde ein Rechtsanwalt (RA) aufgrund seines Anwaltsberufs als Willensvollstrecker beauftragt.... weiterlesen
Ein Anwalt, der als Strafverteidiger in einem Strafverfahren die Hauptverhandlung verlässt, ohne dass die Zustimmung der Verfahrensleitung vorliegt... weiterlesen
BGFA 12 lit. a Bei der Wahrung der Klienteninteressen darf ein Rechtsanwalt sich lebhaft ausdrücken. Auch gewisse Übertreibungen sind erlaubt. Unnötig aggressives Verhalten gilt aber... weiterlesen