Polizeiliche Einvernahme: Strafverteidigerteilnahme nur bei der Beschuldigteneinvernahme
StPO 147 Abs. 1 + 4; StPO 159; StPO 306 Im polizeilichen Ermittlungsverfahren ist die Strafverteidigung gemäss StPO 159 Abs. 1 nur bei der Einvernahme... weiterlesen