Näherbaurecht + Baueinsprache: First come, first serve
Auch zivilrechtliche Dienstbarkeiten über Näherbaurechte stehen unter dem Vorbehalt des (kantonalen) öffentlichen Rechts.... weiterlesen
Auch zivilrechtliche Dienstbarkeiten über Näherbaurechte stehen unter dem Vorbehalt des (kantonalen) öffentlichen Rechts.... weiterlesen