Steuerliche Aspekte
Örtliche Zuständigkeit Die Besteuerung von Grundeigentum und sein Ertrag ist dem Kanton vorbehalten, in dem sich das Grundstück befindet. Einkommensteuer Vermögenssteuer Erneuerungsfonds und Steuern StWE... weiterlesen
Örtliche Zuständigkeit Die Besteuerung von Grundeigentum und sein Ertrag ist dem Kanton vorbehalten, in dem sich das Grundstück befindet. Einkommensteuer Vermögenssteuer Erneuerungsfonds und Steuern StWE... weiterlesen
Erwirbt ein Käufer die Stockwerkeinheit von einem General- bzw. Totalunternehmer, so bestehen die Mängelrechte (kraft des entsprechenden Vertrages) gegenüber dem Unternehmer und nicht gegenüber dem... weiterlesen
Der einzelne Stockwerkeigentümer kann seine Mängelrechte auch in Bezug auf gemeinschaftliche Teile ausüben. Die entsprechenden Mängelrechte liegen nicht bei der Gemeinschaft. Ein gemeinsames, geschlossenes Vorgehen... weiterlesen
Allgemeines Erwirbt der Eigentümer das Stockwerkeigentum aus erster Hand, d.h. bei Errichtung der Gebäulichkeit, so stellt sich jeweils die Frage, ob es sich um einen... weiterlesen
Mit dem Erwerb von Stockwerkeigentum bindet der Käufer in der Regel einen beträchtlichen Teil seiner finanziellen Mittel und Kräfte an ein Objekt. Gleichzeitig ist er... weiterlesen
Der Erwerber tritt grundsätzlich in die Rechtsstellung des Veräusserers ein. Die von den Miteigentümern vereinbarte Nutzungs- und Verwaltungsordnung und die von ihnen gefassten Verwaltungsbeschlüsse sowie... weiterlesen
Übertragungen von Stockwerkeigentumsanteilen bedürfen in der Regel wie alle Grundstücksübertragungen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Zulässig ist jedoch auch die Abtretung von im Sondernutzungsrecht... weiterlesen
Es ist darauf zu achten, dass im Kaufvertrag der Umfang des zu übertragenden Objekts genau umschrieben ist. Ein Augenmerk ist ebenfalls auf folgende Details zu... weiterlesen
Allgemeines Der Stockwerkeigentümer kann über seinen Anteil grundsätzlich frei verfügen; mitunter kann er ihn auch verkaufen. Den anderen Stockwerkeigentümern steht kein Vorkaufsrecht von Gesetzes wegen... weiterlesen
Ein Stockwerkeigentumsanteil kann Gegenstand einer Pfändung bzw. einer Grundpfandverwertung sein. Zu beachten ist, dass daneben auch die gemeinschaftliche Sache an sich (das Gesamtgrundstück) und das... weiterlesen
Dienstbarkeiten Ein einzelner Stockwerkeigentumsanteil kann mit einer Nutzniessung, einem Wohnrecht oder anderen Dienstbarkeiten (z.B. Durchleitungsrechte) belastet werden. Im Begründungsakt oder durch spätere Vereinbarung kann der... weiterlesen
Es kann zu Prozessen zwischen der Stockwerkeigentümergemeinschaft und einzelnen Stockwerkeigentümern kommen (z.B. über die Anfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung). In diesem Fall kann strittig werden,... weiterlesen
Es versteht sich von selbst, dass jeder Stockwerkeigentümer für Unterhalt und Renovation der in seinem Sonderrecht stehenden Teile selbst aufzukommen hat. Weil sich Sonderrechtsteile nicht... weiterlesen
Um für den Fall von Renovationsarbeiten vorsorgen zu können und um eine gleichmässigere Belastung für derartige Ausgaben herbeizuführen, empfiehlt sich die Schaffung eines Erneuerungsfonds. Das... weiterlesen
Gemeinschaftliche Kosten Die gemeinschaftlichen Kosten werden durch anteilsmässige Beiträge der Stockwerkeigentümer gedeckt. Eine andere Regelung dürfte nur ausnahmsweise Sinn machen. Zu den gemeinschaftlichen Kosten zählen... weiterlesen
Erneuerung gemeinschaftlicher Teile Es ist zu unterscheiden zwischen gewöhnlichen Verwaltungshandlungen notwendigen und dringlichen Massnahmen nützlichen Massnahmen und der Verschönerung und Bequemlichkeit dienenden Massnahmen (luxuriöse Massnahmen)... weiterlesen
Benützung und Verwaltung gemeinschaftlicher Teile Jeder Stockwerkeigentümer hat Anspruch, die gemeinschaftlichen Teile benutzen zu können. Die gemeinsame Nutzung erfasst auch die Rechte auf Erträgnisse. Eine... weiterlesen
Aufgaben und Befugnisse Die Versammlung der Stockwerkeigentümer bestellt in der Regel zur Erledigung der alltäglichen Geschäfte einen Verwalter. Der Verwalter ist sozusagen das ausführende Organ.... weiterlesen
Ein Ausschluss eines Mitglieds aus der Gemeinschaft setzt voraus dass der betreffende Miteigentümer durch sein Verhalten oder das Verhalten von Personen, denen er den Gebrauch... weiterlesen
Das Gesetz sieht zwingend eine Stockwerkeigentümerversammlung vor. Die Versammlung hat von Gesetzes wegen folgende Befugnisse: Entscheide über alle Verwaltungsangelegenheiten, die nicht dem Verwalter zustehen Bestellung... weiterlesen