LAWINFO

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

QR Code

Fragen beim Erwerb von Stockwerkeigentum

Erstellungsdatum:
26.02.2009
Aktualisiert:
22.10.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mit dem Erwerb von Stockwerkeigentum bindet der Käufer in der Regel einen beträchtlichen Teil seiner finanziellen Mittel und Kräfte an ein Objekt. Gleichzeitig ist er diesbezüglich auch dem Einfluss der anderen Eigentümer ausgesetzt, da Beschlussfassungen mit Mehrheitsentscheiden erfolgen und der Käufer bzw. der Eigentümer sich insofern mit finanziellen Folgen konfrontiert sieht.

Aus diesem Grund tut der Erwerber gut daran, beim Erwerb nebst das Objekt als solches auch die Rahmenbedingungen wie Reglement, Protokolle vergangener Versammlungen, Wertquotenberechnung und die Person des Verwalters gut unter die Lupe zu nehmen. Der Käufer erhält dadurch einen Einblick in finanziell relevante Bedingungen wie auch in die (persönlichen) Verhältnisse unter den Stockwerkeigentümern.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.