Gesetzliche Grundlage
OR 335 Abs. 2 Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt (OR 335 Abs. 2).... weiterlesen
OR 335 Abs. 2 Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt (OR 335 Abs. 2).... weiterlesen
Die schriftliche Begründung der Kündigung im Arbeitsverhältnis ist eine Erklärung, weshalb eine Kündigung ausgesprochen wurde.... weiterlesen
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Beendigung Arbeitsverhältnis Hier finden Sie die folgenden Informationen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung / Fristen Kündigung vor Stellenantritt Missbräuchliche Kündigung Kündigung zur Unzeit (Sperrfristen) Ausserordentliche... weiterlesen
Eine fristlose Kündigung setzt zwingend voraus, dass ein so genannt "wichtiger Grund" vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht...... weiterlesen
Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) haben Daniel Oesch und Isabel Baumann von der Uni Lausanne die Wiederanstellungs-Chancen von massen-entlassenen Mitarbeitern untersucht. Es wurden... weiterlesen
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Bei Massenentlassungen hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer bzw. deren Arbeitnehmervertretung vor einer beabsichtigen Massenentlassung zu konsultieren und ihr Vorschlagsrecht für die Kündigungsvermeidung, die Beschränkung der... weiterlesen
Ein Nachlassverfahren soll nach der Auffassung einer Reihe von Autoren die Anwendung der Art. 335d ff. OR nicht ausschliessen (AUBERT, Die neue Regelung über Massenentlassungen... weiterlesen
Lehre und Rechtsprechung gehen davon aus, dass die Massenentlassungs-Normen im Falle des Konkurses des Arbeitgebers nicht anwendbar sind (BRÜHWILER, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, 2. Aufl. 1996,... weiterlesen
Meldungen über Entlassungen im Finanz- und Bankensektor häufen sich auch in der Schweiz. Die UBS hat Ende Oktober angekündigt, im Zuge einer deutlichen Verkleinerung des... weiterlesen
Grundlagen » Allgemeine Informationen zur Arbeitnehmererfindung Vollzug bei Entlassung Für die vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschaffenen Diensterfindungen und –designs oder auch gebundene Gelegenheitserfindungen und –designs... weiterlesen
Ein Bundesgerichtsurteil vom 06. September 2010 hielt fest, dass Krankheiten von Arbeitnehmern im Arbeitszeugnis zu erwähnen sind, sofern diese für die Gesamtbeurteilung der Arbeitsleistung notwendig... weiterlesen
Das Schweizer Arbeitsvertragsrecht geht vom Prinzip der Kündigungsfreiheit aus, d.h. eine Kündigung kann grundsätzlich aus beliebigen Gründen ausgesprochen werden kann. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber... weiterlesen
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. jederzeit zuvor ein Arbeitszeugnis als sog. Vollzeugnis verlangen, welches Auskunft gibt über Art und Dauer... weiterlesen
Das Schweizer Arbeitsrecht unterscheidet zwischen ordentlicher Kündigung und ausserordentlicher Kündigung: Die ordentliche Kündigung ist die Willenserklärung von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis einseitig unter Einhaltung... weiterlesen
Alternativen zur Kündigung sind: Verwarnung die Kündigungsandrohung durch den Arbeitgeber Aufhebungsvertrag bzw. «einvernehmliche Auflösung» Die Entlassung kann den Ruf des Arbeitnehmers beeinträchtigen. Obwohl Personalabbau, persönliche... weiterlesen
Das schweizerische Arbeitsrecht steht auf dem Boden der Kündigungsfreiheit; es kennt im Gegensatz zu ausländischen Rechten keinen Bestandesschutz. Ausnahmen: Keine Regel ohne Ausnahmen! Die Gesetzgebung... weiterlesen
Es bestehen sowohl für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer bestimmte Sperrfristen (Paritätsprinzip) aus folgenden Anlässen: Schweizerischer obligatorischer Militärdienst, Zivildienst, Militärischer Frauendienst oder Rotkreuzdienst von... weiterlesen
Kündigung wegen einer persönlichen Eigenschaft (zB Nationalität, Rasse, Religion, Familienstand, Homosexualität, Alter usf.) Kündigung wegen Ausübung verfassungsmässiger Rechte (zB politische, konfessionelle oder gewerkschaftliche Interessen) Kündigung... weiterlesen