Erbengemeinschaft

Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker (auch: Willensvollstrecker) ist eine Person des Vertrauens, die der Erblasser testamentarisch für folgende Handlungen bestimmt: Vollzug seiner Anordnungen Verwaltung und Vertretung des Nachlasses... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Schuldbetreibung

Der Erbengemeinschaft kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu; Rechtsträger sind die einzelnen Erben, weshalb auch diese betreibungsbetroffen sind:  Aktiv: Alle Erben können Dritte betreiben. Passiv: Wegen... weiterlesen

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Prozessführung

Die Mitglieder sind aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips nur gemeinsam befugt zur: Aktivprozesse Prozesseinleitung (als notwendige Streitgenossenschaft) Rechtsmittelergreifung Passivprozesse Passivlegitimation im Allgemeinen Beklagung bloss einzelner Erben (wegen... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Haftung für die Erbschaftspassiven

Für die Erbschaftspassiven haften alle Erben solidarisch (vgl. ZGB 603; ZGB 639); dazu zählen auch die sog. Erbgangsschulden, d.h. jene aus Verwaltung des Nachlasses, aus... weiterlesen

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Einstimmigkeit im Erben-Konflikt

Im Konflikt einzelner Miterben erscheint dem Einstimmigkeitsprinzip genüge getan, wenn ein Anspruch von allen übrigen Miterben, ausser dem Beklagten, selbst erhoben wird (vgl. BGE 54... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Einstimmigkeitsprinzip

Einstimmigkeitsgrundsatz Die Interessewahrung der Erben in der Erbengemeinschaft bedarf grundsätzlich der Einstimmigkeit. Alle Verfügungen und Verwaltungshandlungen über jeden Erbschaftsgegenstand sind vollen allen Erben gemeinsam vorzunehmen.... weiterlesen

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Berechtigung an den Nachlassrechten

Grundsatz Die Rechte des gemeinsamen Vermögens stehen allen einzelnen Erben (als Gesamthänder) und nicht der Erbengemeinschaft (als Gesamthandschaft) zu. Träger aller Nachlassgegenstände und Nachlassrechte bilden... weiterlesen

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Mitglieder der Erbengemeinschaft

Träger der gemeinschaftlichen Rechte Mangels Rechtssubjektivität der Erbengemeinschaft sind alle beteiligten Erben bzw. Gesamthänder Träge der gemeinschaftlichen Rechte: Rechtsgeschäfte Die einzelnen Miterben und nicht die... weiterlesen

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Entstehung

Entstehungs-Voraussetzungen Die Entstehungsvoraussetzungen – von Gesetzes wegen – sind konstitutiv: Tod des Erblassers, mit Eröffnung des Erbganges Mehrheit von Erben (subjektives Erfordernis) Vorhandensein von Nachlassvermögen... weiterlesen

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Arten / Typen der Erbengemeinschaft

In der Praxis sind folgende Erbengemeinschaftstypen anzutreffen: Erbengemeinschaft Typische Gemeinschaft zur gesamten Hand. Fortgesetzte Erbengemeinschaft Dauer der Erbengemeinschaft geht über die vom Gesetzgeber angedachte Einsatzdauer... weiterlesen

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Zweck der Erbengemeinschaft

Der Zweck der Erbengemeinschaft ist die Liquidation des Nachlassvermögens! Das von einer Person (Erblasser) kraft Universalsukzession auf mehrere Personen (Erben) übergegangene Vermögen soll unter die... weiterlesen

Erbengemeinschaft

Gesetzliche Grundlagen

Grundlagen Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 602 Gesetzestext Art. 602 ZGB A. Wirkung des Erbganges I. Erbengemeinschaft 1 Beerben mehrere Erben den Erblasser, so besteht unter ihnen, bis... weiterlesen