Gleichberechtigung der Erben (ZGB 610)
Die Gleichberechtigung der Erben wird in ZGB 610 geregelt, und zwar unterteilt in: Grundsätze der Gleichbehandlung + Naturateilung (ZGB 610 Abs. 1) Gegenseitige Informationspflicht (ZGB... weiterlesen
Die Gleichberechtigung der Erben wird in ZGB 610 geregelt, und zwar unterteilt in: Grundsätze der Gleichbehandlung + Naturateilung (ZGB 610 Abs. 1) Gegenseitige Informationspflicht (ZGB... weiterlesen
Der überlebende Ehegatte oder Partner soll den bisherigen Lebensstandard beibehalten können und daher auch in der vertrauten Umgebung (Wohnung oder Haus) wohnen bleiben dürfen. Es... weiterlesen
Durchführung des Erbteilungsverfahrens Für die Durchführung des Teilungsverfahrens gilt folgendes: Grundsatz Erbteilung ist Erbensache (Der Gesetzgeber überlässt die Erledigung der Erbteilung vollumfänglich den Erben) Ausnahmen... weiterlesen
Anordnung des Erblassers (ZGB 608) ZGB 608 offenbart, dass die gesetzlichen Teilungsvorschriften nicht nur für den Erblasser, sondern auch für die Erben dispositives Recht sind:... weiterlesen
Auskunftspflicht Miterben (ZGB 607 Abs. 3; ZGB 610 Abs. 2) Grundsatz: Jeder Erbe hat gegenüber den Miterben Anspruch auf Auskunft bezüglich allem, was für die... weiterlesen
Das Schweizerische Erbrecht kennt folgende Teilungsgrundsätze: » Informationsanspruch » Teilungsfreiheit » Gleichbehandlungsgrundsatz » Zuteilung in natura Art. 607 ZGB A. Im Allgemeinen 1 Gesetzliche Erben haben... weiterlesen
Die Art der Teilung wird bestimmt durch: » Teilungsgrundsätze » Informationsanspruch Auskunftspflicht Miterben (ZGB 607 Abs. 3; ZGB 610 Abs. 2) Auskunftspflicht Dritter » Teilungsordnung... weiterlesen
Die Erbteilung setzt voraus: » Erbengemeinschaft mehrere Erben [der Alleinerbe erwirbt den Nachlass unmittelbar kraft Universalsukzession; eine Teilung ist sachbedingt nicht notwendig] » Teilungsanspruch (ZGB... weiterlesen
Liquidation der Erbengemeinschaft. Zuführung der einzelnen Nachlassgegenstände ins Alleineigentum jedes Miterben.... weiterlesen
Grundlagen Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 604 – 619: Teilung Gesetzestexte Die Gemeinschaft vor der Teilung: ZGB 604: Teilungsanspruch ZGB 605: Verschiebung der Teilung ZGB 606: Anspruch... weiterlesen
Begriff «Erbteilung» Die Erbteilung ist die Liquidation der Erbengemeinschaft durch Zuweisung der Nachlassgegenstände ins Alleineigentum der Erben, nach Tilgung oder unter Uebernahme der Erblasser-, Erbfolge-... weiterlesen
Die Teilungsklage verhilft dem / den Erben zur Durchsetzung seines jederzeitigen Teilungsanspruchs. Ziele Die Teilungsklage bezweckt die Ausscheidung von Nachlassgegenständen an einzelne Erben unter Anrechnung... weiterlesen
Erbteilung = Überführung des erblasserischen Vermögens ins Alleineigentum mehrerer Erben. Ein kompliziertes Geflecht von Grundsätzen und Regeln bestimmt die Rechte und Pflichten der Erben im... weiterlesen