Anfechtung Ermessensveranlagung: Berücksichtigung des Teilbesteuerungsverfahren bei quantitativem Unrichtigkeitsnachweis
Strittig war, ob die angefochtenen Ermessensveranlagungen bzw. die diesen zugrunde liegenden Umsatz- und Gewinnschätzungen für die vom Beschwerdeführer betriebenen Erotikbetriebe offensichtlich unrichtig sind.... weiterlesen