Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
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Diskretion / Geheimhaltung

Grundsatz Pflicht zur Verschwiegenheit (vgl. ZGB 413) Ausnahme Entgegenstehende überwiegende Interessen des Betroffenen Dritter der Öffentlichkeit Notwendigkeit zwecks Gewährleistung der gehörigen Auftragserfüllung Dauer Fortgeltung über... weiterlesen

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Ablieferungspflicht

Ablieferungspflicht Pflicht zur Ablieferung der Ausführungsergebnisse (OR 400 Abs. 1) Vereinnahmte Gelder Gekaufte oder erhaltene bewegliche Sachen Rechtsgutachten des Experten beim Anwalt Röntgenbilder des Arztes... weiterlesen

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Rechenschaftsablegung

Pflicht, jederzeit über die Führung des Auftrages Rechenschaft abzulegen (OR 400) Pflicht zur sorgfältigen Dokumentation der betreuten bzw. erfüllten Geschäfte Weiterführende Informationen Rechenschaftslegung... weiterlesen

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Sorgfaltspflicht

Sorgfaltsmassstab Sorgfaltsverletzung Sorgfaltsmassstab Grundsatz Sorgfalt des Arbeitnehmers (vgl. OR 398 Abs. 1) Sorgfalt, welche ein gewissenhafter Beauftragter in der gleichen Lage bei der Besorgung der... weiterlesen

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Treuepflicht

Umfassende Wahrung der Auftraggeber-Interessen alles tun, was für die Ausführung der Aufgaben erforderlich ist alles vermeiden, was die Ausführung der Aufgaben beeinträchtigen könnte Persönliche Ausführung... weiterlesen

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Auftraggeber-Weisungen

Grundsätze Befolgungspflicht Der Beauftragte hat die Auftraggeber-Weisungen zu befolgen Ausnahmen Zustimmungsdispensation wenn nach den Umständen die Einholung einer Erlaubnis nicht tunlich ist (OR 397 Abs.... weiterlesen

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Umfang

Grundsatz Vorsorgeauftrag definiert und beschränkt den Umfang der Auftragsausführung (OR 397) Ausnahme Keine ausdrückliche Bezeichnung des Umfanges → Natur des zu besorgenden Geschäfts... weiterlesen

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Pflicht zum Tätigwerden

Tätigwerden in einer bestimmten Richtung Orientierung am Interesse des Auftraggebers Keine Erfolgsschuld Beauftragte schuldet nicht einen Erfolg, sondern eine sorgfältige Auftragsausführung Zweckmässige Handlungsweise Zweckmässigkeit Sachgerechtheit... weiterlesen

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Beauftragten-Pflichten

Nimmt der Vorsorgebeauftragte den Vorsorgeauftrag an, so richten sich seine Rechte und Pflichten nach den Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag. Gesetzliche Grundlagen Vorsorgeauftragsgemässe Ausführung... weiterlesen

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Befreiungsanspruch

Der Auftraggeber hat den Beauftragten von den im Rahmen der richtigen Auftragsausführung eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien (OR 402 Abs. 1). Weiterführende Informationen Befreiungsanspruch... weiterlesen

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Aufwendungsersatz

Begriff Verpflichtungen, die der Beauftragte einging, um den Auftrag zu erfüllen Beispiele: Kosten Unkosten Spesen Gesetzliche Grundlage ZGB 366 Abs. 2 Art. 366 ZGB F.... weiterlesen

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Entschädigung

Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzungen Entschädigungsanspruch Begriff Ein Entgelt für die erbrachte Dienstleistung des Beauftragten. Gesetzliche Grundlage ZGB 366 Art. 366 ZGB F. Entschädigung und Spesen... weiterlesen

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Auftraggeber-Pflichten

Entschädigung Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzungen Entschädigungsanspruch Aufwendungsersatz Begriff Gesetzliche Grundlage Grundsatz Befreiungsanspruch Schadloshaltung des Beauftragten... weiterlesen

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Wirksamwerden

Auftraggebende Person Eintritt der Urteilsunfähigkeit Nicht nur vorübergehend Im Hinblick auf die im Vorsorgeauftrag umschriebenen Aufgaben Problem: Feststellung Die Urteilsfähigkeit lässt oft (insbesondere bei betagten... weiterlesen

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Inhalt

Der Vorsorgeauftrag muss bestimmte Inhalte zwingend enthalten. Andere Inhalte sind optional. Zwingend: Bestimmung für den Fall der Urteilsunfähigkeit Bestimmung der vorsorgebeauftragen Person / Personen Natürliche... weiterlesen