Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Berufsbeistandschaften

Professionelle Beistände begleiten und unterstützen hauptberuflich schutzbedürftige Kinder und Erwachsene im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) hat... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Literatur

AEBI-MÜLLER REGINA E., Handlungsfähigkeit und Erwachsenenschutz – Versuch einer Klärung, in: FS Geiser, Zürich 2017, S. ff. AFFOLTER KURT ET AL., Praxisanleitung Erwachsenenschutzrecht (mit Mustern),... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Einschreiten KESB

Folgende Befugnisse hat die KESB bei der Aufsicht der Vermögensverwaltung inne: Mitwirkung der KESB Siehe Behördliche Massnahmen / Beistandschaften / Führung der Beistandschaft / Mitwirkung... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Unzulässige Geschäfte

Folgende Geschäfte darf der Beistand in Vertretung des Betroffenen nicht vornehmen (ZGB 412): Bürgschaften Errichtung von Stiftungen Schenkungen Ausnahme Übliche Gelegenheitsgeschenke Weihnachtsgeschenke Geburtstagsgeschenke Etc.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Aufgaben

Der mit der Vermögensverwaltung betraute Beistand ist zum Folgenden verpflichtet: Sorgfältige Verwaltung der Vermögenswerte Vornahme aller Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung Insbesondere Entgegennahme der... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Gegenstand

Teile des Einkommens oder gesamtes Einkommen inkl. Ersparnisse aus dem Einkommen Teile des Vermögens oder gesamtes Vermögen inkl. Erträge des Vermögens Besonderheit Grundstück Bei Untersagung... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Beistandschaft

ZGB 408 – 410 VBVV Errichtet KESB eine umfassende Beistandschaft oder eine Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung gilt im Hinblick auf die Vermögensverwaltung Folgendes: Gegenstand Aufgaben... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Gesetzliche Vertretung

Besteht weder ein dahingehender Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft, gelten im Hinblick auf die Verwaltung des Vermögens des urteilsunfähigen Betroffenen folgende gesetzliche Regelungen zu Vertretungsbefugnissen... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Vorsorgeauftrag

Für den Fall eigener Urteilsunfähigkeit kann der Betroffene Anordnungen zur Vermögensverwaltung (Gegenstand, Art und Weise, verantwortliche Person) im Vorsorgeauftrag treffen. Werden dahingehende Anordnungen getroffen und... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Ziele

Sicherstellung der ordnungsgemässen Vermögensverwaltung im Falle der Hilfsbedürftigkeit einer volljährigen Person... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutz

Begriff

Vermögen = alle geldwerte Rechte und Pflichten: Geld Werttitel Sachgüter Immobilien Immaterialgüter (Patente, Marken etc.) Einkommen Zinsen Renten, andere Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe... weiterlesen