Herausgabeanspruch für Retrozessionen verjährt 10 Jahre nach Erhalt der jeweiligen Vergütung
OR 400 Abs. 1; OR 127 Der Anspruch der Auftraggeberin auf Auskunft und Herausgabe von Retrozessionen durch die Beauftragte verjährt in zehn Jahren ab Erhalt... weiterlesen