Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung: Verlängerung bis Ende 2026
Ein neues Gesetz soll das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung von familienergänzenden Kinderbetreuung ablösen:... weiterlesen
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Gemäss Subventionsgesetz (v.a. Art. 3 Abs. 1 SuG) können «Finanzhilfen» insbesondere unter folgenden (kumulativen) Voraussetzungen ausgerichtet werden: Bundesinteresse an der Unterstützung einer bestimmten Tätigkeit; Privatwirtschaft... weiterlesen
Finanzhilfe = Förderung Tätigkeiten Dritter Weiterführende Informationen Begriff: Finanzhilfe Abgeltung = Entschädigung Leistungen Dritter, im Interesse der Volkswirtschaft. Begriff: Abgeltung Vergabe / Vergaberecht? Die Zusprechung... weiterlesen
Kurzdefinition Finanzhilfe = Bund fördert Tätigkeiten Dritter, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind, ohne Bundesunterstützung jedoch kaum wahrgenommen würden. Legaldefinition «Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile,... weiterlesen
Das Subventionsrecht betrifft einerseits Finanzhilfen und andererseits Abgeltungen. Es bestimmt, was unter einer Subvention zu verstehen ist und unter welchen Bedingungen eine solche ausgerichtet werden... weiterlesen